Hier können Sie Anträge auf einen Schwerbehindertenparkausweis oder auf einen Bewohnerparkausweis stellen.
Bewohner-Parkausweis:
Wenn Sie in einer Straße wohnen, in der das Parken nur für Bewohner mit Parkausweis gestattet ist, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen, sofern Sie nicht über eine Garage oder einen Stellplatz verfügen. Pro Haushalt kann ein Parkausweis ausgestellt werden. Die Beantragung ist für eine Dauer von einem oder zwei Jahren möglich. Der Parkausweis ist kennzeichengebunden und berechtigt zum Parken in dem Bereich, für den er ausgestellt wird. Ein Anspruch auf einen Parkplatz wird hierdurch nicht begründet.
Hier können Sie Anträge auf einen Schwerbehindertenparkausweis oder auf einen Bewohnerparkausweis stellen.
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3203
- Fax
- 02922 800-3298
- verkehrsbehoerde@werl.de
Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Telefon
- 02922 800-3207
- Fax
- 02922 800-3298
- verkehrsbehoerde@werl.de
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Parkberechtigungsscheine
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