Parkberechtigungsscheine

Hier können Sie Anträge auf einen Schwerbehindertenparkausweis oder auf einen Bewohnerparkausweis stellen.

 

Bewohner-Parkausweis:
Wenn Sie in einer Straße wohnen, in der das Parken nur für Bewohner mit Parkausweis gestattet ist, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen, sofern Sie nicht über eine Garage oder einen Stellplatz verfügen. Pro Haushalt kann ein Parkausweis ausgestellt werden. Die Beantragung ist für eine Dauer von einem oder zwei Jahren möglich. Der Parkausweis ist kennzeichengebunden und berechtigt zum Parken in dem Bereich, für den er ausgestellt wird. Ein Anspruch auf einen Parkplatz wird hierdurch nicht begründet.

Kontakt

Konrad Hansbuer

Straßenverkehrsangelegenheiten
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Daniela Gottlob

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