Mahnwesen und Vollstreckung

Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich entrichten, erhalten Sie unangenehme Post, d.h. eine Mahnung. Bleibt die Mahnung ebenfalls erfolglos, bekommen Sie weitere Post bzw. Besuch von einem Vollziehungsbeamten. Dieser zieht die Forderungen als Vollstreckungsbehörde im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ein, was für Sie unvermeidbar mit weiteren Kosten verbunden ist. 

Deshalb nutzen Sie das Lastschrifteinzugsverfahren. Bevollmächtigen Sie die Stadtkasse, städt. Forderungen von Ihrem Konto einzuziehen oder verwenden Sie eines der Girokonten der Wallfahrtsstadt Werl.