Zur Startseite (Schnelltaste 0) Nach oben springen (Schnelltaste 1) Zur Hauptnavigation springen (Schnelltaste 2) Zum Inhalt springen (Schnelltaste 3) Zur Suche springen (Schnelltaste 4) Zum Ende springen (Schnelltaste 5)

Hundesteuer

Die jährlichen Steuersätze betragen bei Haltung von:

  • einem Hund: 90,00 Euro

  • zwei Hunden je Hund: 108,00 Euro

  • drei oder mehr Hunden je Hund: 127,00 Euro

  • einem gefährlichen Hund: 645,00 Euro

  • zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 805,00 Euro.

Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Anmeldung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurück zu geben.

Nach der Anmeldung erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! 
Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. 
Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.

Kontakt

Elvira Meser

Steuerwesen
Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: B 021
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr