Die jährlichen Steuersätze betragen bei Haltung von:
einem Hund: 82,00 Euro
zwei Hunden je Hund: 94,00 Euro
drei oder mehr Hunden je Hund: 106,00 Euro
einem gefährlichen Hund: 645,00 Euro
zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 805,00 Euro.
Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Anmeldung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurück zu geben.
Nach der Anmeldung erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid!
Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres.
Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.
Die jährlichen Steuersätze betragen bei Haltung von:
einem Hund: 82,00 Euro
zwei Hunden je Hund: 94,00 Euro
drei oder mehr Hunden je Hund: 106,00 Euro
einem gefährlichen Hund: 645,00 Euro
zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 805,00 Euro.
Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Anmeldung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurück zu geben.
Nach der Anmeldung erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid!
Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres.
Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.
Die jährlichen Steuersätze betragen bei Haltung von:
einem Hund: 82,00 Euro
zwei Hunden je Hund: 94,00 Euro
drei oder mehr Hunden je Hund: 106,00 Euro
einem gefährlichen Hund: 645,00 Euro
zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 805,00 Euro.
Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Anmeldung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurück zu geben.
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einem Hund: 82,00 Euro
zwei Hunden je Hund: 94,00 Euro
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zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 805,00 Euro.
Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Anmeldung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurück zu geben.
Nach der Anmeldung erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid!
Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres.
Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.
Die jährlichen Steuersätze betragen bei Haltung von:
einem Hund: 82,00 Euro
zwei Hunden je Hund: 94,00 Euro
drei oder mehr Hunden je Hund: 106,00 Euro
einem gefährlichen Hund: 645,00 Euro
zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 805,00 Euro.
Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Anmeldung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurück zu geben.
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Frau
Kirchhoff-List
Steuerwesen (Gewerbesteuer / Vergnügungssteuer / Hundesteuer)
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-2201
- Fax
- 02922 800-2098
- steuerwesen@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Frau
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Steuerwesen (Gewerbesteuer / Vergnügungssteuer / Hundesteuer)
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- Telefon
- 02922 800-2201
- Fax
- 02922 800-2098
- steuerwesen@werl.de
Hundesteuer
Die jährlichen Steuersätze betragen bei Haltung von:
einem Hund: 82,00 Euro
zwei Hunden je Hund: 94,00 Euro
drei oder mehr Hunden je Hund: 106,00 Euro
einem gefährlichen Hund: 645,00 Euro
zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 805,00 Euro.
Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Anmeldung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurück zu geben.
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