Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
- die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, die dazu
- Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
- sowie ambulante soziale Dienste,
die Arbeit erleichtern.
Denn der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu, im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Die Parkerleichterung für das Kreisgebiet erteilt ausschließlich die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest.
Die gebietsübergreifende Parkerleichterung für eine oder mehrere Bezirksregierungen in NRW wird abhängig vom Betriebssitz entweder durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest oder durch die Städte Lippstadt, Soest, Werl, Warstein erteilt.
Die Städte Lippstadt, Soest, Werl und Warstein erteilen die Parkerleichterungen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren oder seinen Betriebssitz in einer der jeweiligen Städte hat. Liegt der Betriebssitz nicht in einer dieser Städte, wird die Parkerleichterung durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest erteilt.
Ansprechpartner Kreis Soest:
https://www.kreis-soest.de/verkehr-wirtschaft/verkehr/parken/erleichterungen/parkerleichterungen
Ansprechpartner Wallfahrtsstadt Werl
Abtl. Ordnungsangelegenheiten
Straßenverkehr
Konrad Hansbuer
Telefon 02922/8003203
E-Mail: verkehrsbehoerde(at)werl.de
Daniela Gottlob
Telefon: 02922/8003207
E-Mail: verkehrsbehoerde(at)werl.de
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
- Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen, deutlich lesbaren Firmenbeschriftungen auf beiden Fahrzeuglängsseiten ersichtlich sind
Die Jahresgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt für Werl 35,- €, den Kreis Soest 100,- €, für jedes weitere Fahrzeug 50,-€, für den Regierungsbezirk Arnsberg 150,-€ und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50,- € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300,- €.
Der Handwerkerparkausweis kann für 1 Jahr genehmigt werden.
Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
- die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, die dazu
- Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
- sowie ambulante soziale Dienste,
die Arbeit erleichtern.
Denn der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu, im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Die Parkerleichterung für das Kreisgebiet erteilt ausschließlich die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest.
Die gebietsübergreifende Parkerleichterung für eine oder mehrere Bezirksregierungen in NRW wird abhängig vom Betriebssitz entweder durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest oder durch die Städte Lippstadt, Soest, Werl, Warstein erteilt.
Die Städte Lippstadt, Soest, Werl und Warstein erteilen die Parkerleichterungen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren oder seinen Betriebssitz in einer der jeweiligen Städte hat. Liegt der Betriebssitz nicht in einer dieser Städte, wird die Parkerleichterung durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest erteilt.
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Konrad Hansbuer
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Daniela Gottlob
Telefon: 02922/8003207
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- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
- Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen, deutlich lesbaren Firmenbeschriftungen auf beiden Fahrzeuglängsseiten ersichtlich sind
Die Jahresgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt für Werl 35,- €, den Kreis Soest 100,- €, für jedes weitere Fahrzeug 50,-€, für den Regierungsbezirk Arnsberg 150,-€ und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50,- € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300,- €.
Der Handwerkerparkausweis kann für 1 Jahr genehmigt werden.
Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
- die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, die dazu
- Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
- sowie ambulante soziale Dienste,
die Arbeit erleichtern.
Denn der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu, im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Die Parkerleichterung für das Kreisgebiet erteilt ausschließlich die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest.
Die gebietsübergreifende Parkerleichterung für eine oder mehrere Bezirksregierungen in NRW wird abhängig vom Betriebssitz entweder durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest oder durch die Städte Lippstadt, Soest, Werl, Warstein erteilt.
Die Städte Lippstadt, Soest, Werl und Warstein erteilen die Parkerleichterungen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren oder seinen Betriebssitz in einer der jeweiligen Städte hat. Liegt der Betriebssitz nicht in einer dieser Städte, wird die Parkerleichterung durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest erteilt.
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Daniela Gottlob
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- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
- Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen, deutlich lesbaren Firmenbeschriftungen auf beiden Fahrzeuglängsseiten ersichtlich sind
Die Jahresgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt für Werl 35,- €, den Kreis Soest 100,- €, für jedes weitere Fahrzeug 50,-€, für den Regierungsbezirk Arnsberg 150,-€ und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50,- € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300,- €.
Der Handwerkerparkausweis kann für 1 Jahr genehmigt werden.
Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
- die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, die dazu
- Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
- sowie ambulante soziale Dienste,
die Arbeit erleichtern.
Denn der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu, im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Die Parkerleichterung für das Kreisgebiet erteilt ausschließlich die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest.
Die gebietsübergreifende Parkerleichterung für eine oder mehrere Bezirksregierungen in NRW wird abhängig vom Betriebssitz entweder durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest oder durch die Städte Lippstadt, Soest, Werl, Warstein erteilt.
Die Städte Lippstadt, Soest, Werl und Warstein erteilen die Parkerleichterungen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren oder seinen Betriebssitz in einer der jeweiligen Städte hat. Liegt der Betriebssitz nicht in einer dieser Städte, wird die Parkerleichterung durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest erteilt.
Ansprechpartner Kreis Soest:
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Telefon 02922/8003203
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- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
- Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen, deutlich lesbaren Firmenbeschriftungen auf beiden Fahrzeuglängsseiten ersichtlich sind
Die Jahresgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt für Werl 35,- €, den Kreis Soest 100,- €, für jedes weitere Fahrzeug 50,-€, für den Regierungsbezirk Arnsberg 150,-€ und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50,- € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300,- €.
Der Handwerkerparkausweis kann für 1 Jahr genehmigt werden.
Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
- die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, die dazu
- Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
- sowie ambulante soziale Dienste,
die Arbeit erleichtern.
Denn der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu, im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Die Parkerleichterung für das Kreisgebiet erteilt ausschließlich die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest.
Die gebietsübergreifende Parkerleichterung für eine oder mehrere Bezirksregierungen in NRW wird abhängig vom Betriebssitz entweder durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest oder durch die Städte Lippstadt, Soest, Werl, Warstein erteilt.
Die Städte Lippstadt, Soest, Werl und Warstein erteilen die Parkerleichterungen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren oder seinen Betriebssitz in einer der jeweiligen Städte hat. Liegt der Betriebssitz nicht in einer dieser Städte, wird die Parkerleichterung durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest erteilt.
Ansprechpartner Kreis Soest:
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- Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen, deutlich lesbaren Firmenbeschriftungen auf beiden Fahrzeuglängsseiten ersichtlich sind
Die Jahresgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt für Werl 35,- €, den Kreis Soest 100,- €, für jedes weitere Fahrzeug 50,-€, für den Regierungsbezirk Arnsberg 150,-€ und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50,- € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300,- €.
Der Handwerkerparkausweis kann für 1 Jahr genehmigt werden.
Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
- die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, die dazu
- Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
- sowie ambulante soziale Dienste,
die Arbeit erleichtern.
Denn der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu, im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Die Parkerleichterung für das Kreisgebiet erteilt ausschließlich die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest.
Die gebietsübergreifende Parkerleichterung für eine oder mehrere Bezirksregierungen in NRW wird abhängig vom Betriebssitz entweder durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest oder durch die Städte Lippstadt, Soest, Werl, Warstein erteilt.
Die Städte Lippstadt, Soest, Werl und Warstein erteilen die Parkerleichterungen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren oder seinen Betriebssitz in einer der jeweiligen Städte hat. Liegt der Betriebssitz nicht in einer dieser Städte, wird die Parkerleichterung durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest erteilt.
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Straßenverkehr
Konrad Hansbuer
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Daniela Gottlob
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Die Jahresgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt für Werl 35,- €, den Kreis Soest 100,- €, für jedes weitere Fahrzeug 50,-€, für den Regierungsbezirk Arnsberg 150,-€ und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50,- € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300,- €.
Der Handwerkerparkausweis kann für 1 Jahr genehmigt werden.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Konrad
Hansbuer
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3203
- Fax
- 02922 800-3298
- verkehrsbehoerde@werl.de
Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
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Konrad
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Straßenverkehrsangelegenheiten
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
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- Fax
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Daniela
Gottlob
Straßenverkehrsangelegenheiten
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- Fax
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- verkehrsbehoerde@werl.de
Handwerkerparkausweis
Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
- die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
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- Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
- sowie ambulante soziale Dienste,
die Arbeit erleichtern.
Denn der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu, im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Die Parkerleichterung für das Kreisgebiet erteilt ausschließlich die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest.
Die gebietsübergreifende Parkerleichterung für eine oder mehrere Bezirksregierungen in NRW wird abhängig vom Betriebssitz entweder durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest oder durch die Städte Lippstadt, Soest, Werl, Warstein erteilt.
Die Städte Lippstadt, Soest, Werl und Warstein erteilen die Parkerleichterungen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren oder seinen Betriebssitz in einer der jeweiligen Städte hat. Liegt der Betriebssitz nicht in einer dieser Städte, wird die Parkerleichterung durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest erteilt.
Ansprechpartner Kreis Soest:
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Der Handwerkerparkausweis kann für 1 Jahr genehmigt werden.
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
- Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen, deutlich lesbaren Firmenbeschriftungen auf beiden Fahrzeuglängsseiten ersichtlich sind