Für Geburten ab dem 01. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbsfähige Elternteile mindestens 300 Euro.
Für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren sind, greift das ElterngeldPlus, wenn Eltern nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten.
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen und Drillingen wird das Elterngeld erhöht.
Ausführliche Informationen zum Elterngeld erhalten Sie beim Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch den
Kreis Soest
Hoher Weg 1 - 3
59494 Soest
Telefon 02921 30-2053
Fax. 02921 303450
Link zur Seite des Kreises Soest
Erziehungsgeld
Für Kinder, die vor dem 01. Januar 2007 geboren sind, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch die
Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Tel. 0251 4110
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Für Geburten ab dem 01. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbsfähige Elternteile mindestens 300 Euro.
Für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren sind, greift das ElterngeldPlus, wenn Eltern nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten.
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen und Drillingen wird das Elterngeld erhöht.
Ausführliche Informationen zum Elterngeld erhalten Sie beim Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch den
Kreis Soest
Hoher Weg 1 - 3
59494 Soest
Telefon 02921 30-2053
Fax. 02921 303450
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Erziehungsgeld
Für Kinder, die vor dem 01. Januar 2007 geboren sind, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch die
Bezirksregierung Münster
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48147 Münster
Tel. 0251 4110
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Für Geburten ab dem 01. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbsfähige Elternteile mindestens 300 Euro.
Für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren sind, greift das ElterngeldPlus, wenn Eltern nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten.
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen und Drillingen wird das Elterngeld erhöht.
Ausführliche Informationen zum Elterngeld erhalten Sie beim Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch den
Kreis Soest
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Fax. 02921 303450
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Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch die
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Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Für Geburten ab dem 01. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbsfähige Elternteile mindestens 300 Euro.
Für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren sind, greift das ElterngeldPlus, wenn Eltern nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten.
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen und Drillingen wird das Elterngeld erhöht.
Ausführliche Informationen zum Elterngeld erhalten Sie beim Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch den
Kreis Soest
Hoher Weg 1 - 3
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Telefon 02921 30-2053
Fax. 02921 303450
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Für Kinder, die vor dem 01. Januar 2007 geboren sind, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch die
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Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Elterngeld und Elternzeit und Erziehungsgeld
Für Geburten ab dem 01. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbsfähige Elternteile mindestens 300 Euro.
Für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren sind, greift das ElterngeldPlus, wenn Eltern nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten.
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen und Drillingen wird das Elterngeld erhöht.
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Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch den
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Für Kinder, die vor dem 01. Januar 2007 geboren sind, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch die
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