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Bürgerbegehren/- entscheid (§ 26 GO NRW)

Ein Bürgerbegehren und der darauf aufbauende Bürgerentscheid eröffnen den Wahlberechtigten auch außerhalb von regelmäßigen Wahlen die Möglichkeit, unmittelbar über bestimmte Sachfragen zu entscheiden. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren ist notwendige Voraussetzung für die Durchführung eines Bürgerentscheids.  

Ein Bürgerbegehren kann über post@werl.de beantragt werden.