Böllerschießen - Genehmigung

Für das Böllerschießen, das zu bestimmten Festen und Ereignissen durchgeführt werden soll, wird eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz benötigt. Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich (siehe Antrag) bei der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Werl beantragt werden.

Der Antrag muss die nachfolgenden Angaben enthalten:

  • Angaben zum Veranstalter / Verein
  • Anlass
  • Personalien der teilnehmenden Böllerschützen
  • Schießleiter
  • Anzahl der beabsichtigten Schüsse
  • Standort, Datum und Uhrzeit
  • Erlaubnis des Grundstückeigentümers (Standort Schussgerät)

Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind die Befähigungsscheine aller Böllerschützen nach § 27 Sprengstoffgesetz beizufügen und für die eingesetzten Böller eine gültige Beschussbescheinigung.

Ausnahmegenehmigung: 25,00 Euro

  • Antrag
  • Befähigungsschein nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • Gültige Beschussbescheinigung
  • Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG NW)