Beratungshilfe
Für den Bürger besteht die Möglichkeit, kostenlose Beratungshilfe in rechtlichen Angelegenheiten (lediglich eine Pauschale von 15,00 Euro kann geltend gemacht werden) bei einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich wird Beratungshilfe gewährt, wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen, keine andere Möglichkeit der Rechtsinformation besteht und das Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist. Insoweit entsprechen die Voraussetzungen denen der Prozesskostenhilfe. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Beratungshilfegesetz.
Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat. Mit der vom Amtsgericht ausgestellten Bescheinigung über die Beratungshilfe kann der Ratsuchende einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen, ohne dass für ihn zusätzliche Kosten entstehen.
Amtsgericht Werl
Walburgisstraße 45
59457 Werl
Telefon: 02922 97650
Fax: 02922 976550
www.ag-werl.nrw.de