Behördliche Namensänderung aus wichtigen persönlichen Gründen

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Die behördliche oder öffentlich-rechtliche Namensänderung, für die die Kreisordnungsbehörden und die kreisfreien Städte zuständig sind, dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat Ausnahme­charakter. Dementsprechend ist vorrangig zu prüfen, ob das erstrebte Ziel nicht durch eine namensgestaltende Erklärung nach bürgerlichem Recht erreicht werden kann.

Die behördliche Namensänderung ist nur bei Deutschen oder dem deutschen Recht unterliegenden Personen (Staatenlose, Heimatlose, ausländischer Flüchtling, Asyl­berechtigter) möglich.

Für eine behördliche Namensänderung muss ein wichtiger Grund vorliegen (§ 3 Namensänderungsgesetz bei Familiennamen, § 11 Namenänderungsgesetz bei Vornamen). Dies ist von Antrag­steller zu Antragsteller unterschiedlich. Vor Antragstellung wird daher empfohlen, mit dem zuständigen Bearbeiter für Namensänderungs­angelegenheiten bei der Kreisverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpartner beim Kreis Soest:

Frau Schulte

Tel.: 02921 302 089

Für die Antragstellung finden Sie weiter unten bei den Formularen einen Vordruck, aus dem auch die vorzulegenden Unterlagen ersichtlich sind. Der vollständige Antrag wird im Bürgerbüro entgegengenommen und mit den benötigten Unterlagen zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Soest weitergeleitet.

Soll eine Namensänderung aufgrund der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs geändert werden (z. B. Beilegung von Vornamen beim neu geborenen Kind, Erklärungen zum Ehenamen, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung oder nach Tod des Ehegatten, Erteilung des Familiennamens des anderen Elternteils, Namenserklärungen in Stiefkinderfällen) wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

  • Vorname 77-255 €
  • Nachname 665-920 €
  • Nachname bei Scheidungskindern 332 €

 

Gebühren werden an den Kreis Soest entrichtet

  • Antragsvordruck
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass, eventl. Nachweis dt. Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltsbescheinigung der letzten 5 Jahre
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches
  • Führungszeugnis ab 14 Jahre
  • Polizeiliche Anfrage ab 14 Jahre

  • Evtl. Einkommensnachweis bei sehr geringem Einkommen

  • Alle notwendigen Unterlagen bitte im Original und in Kopie vorlegen!!