Beglaubigungen

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Beglaubigungen , Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - zum Beispiel bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)

Bitte beachten Sie:

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.

Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

 

  • je zu beglaubigendes Dokument 4,20 €
  • für ein Studium sind die ersten fünf Dokumente für Werler Bürger gebührenfrei
  • Beglaubigungen von Unterschriften
    2,50 € je Beglaubigung!

Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie

Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

 

Bitte machen Sie die Kopien vorher, eine Kopie im Bürgerbüro kostet 0,70 €!

Kontakt

M. Grohmann

Backoffice
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K. Hoff

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C. Kambach-Böhnke

Bürgerbüro
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M. Kamps

Bürgerbüro
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C. Mühl

Bürgerbüro
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M. Wloczek

Bürgerbüro
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