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Beglaubigungen , Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - zum Beispiel bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)
Bitte beachten Sie:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Bitte machen Sie die Kopien vorher, eine Kopie im Bürgerbüro kostet 0,70 €!
- je zu beglaubigendes Dokument 4,20 €
- für ein Studium sind die ersten fünf Dokumente für Werler Bürger gebührenfrei
- Beglaubigungen von Unterschriften
2,50 € je Beglaubigung!
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
M.
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3211
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
Bürgerbüro
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- 02922 800-3213
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
C.
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
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M.
Kamps
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C.
Mühl
Bürgerbüro
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M.
Wloczek
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