Ausstellung eines Leichenpasses

Die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig.

Zuständig für die Ausstellung in Werl ist das Ordnungsamt.

Es wird um vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebete!

25,- Euro

- schriftlicher formloser Antrag

- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

- Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

Kontakt

Eva Ullrich

Ruhender Verkehr / Feuerwehrangelegenheiten / Ordnungsbehördliche Bestattungen
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