Abwicklung und Abrechnung der Beerdigungen
Jede Bestattung ist unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Das können je nach Einzelfall sein:
- Sterbeurkunde
- Besitzurkunde über eine Wahlgrabstätte
- Vertrag über die Bestimmung eines/einer Nachfolger/in im Nutzungsrecht
- Verfügung von Todes wegen bezüglich einer anonymen Bestattung
- Verfügung von Todes wegen bezüglich Aschenbeisetzung ohne Urne
- Bescheinigung über die Einäscherung
- Bestattungsmitteilung
Abtretungen und Verlängerungen von Nutzungsrechten an Grabstätten
Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl.
Grabsteine
Genehmigung von Grabsteinen
Erforderlich sind ein Antrag sowie der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 mit Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung. Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl.
Grabsteinkontrolle
Die Wallfahrtsstadt Werl als Friedhofsträgerin ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen verpflichtet, die aufgestellten Grabsteine laufend auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung findet alljährlich nach dem Ende der winterlichen Witterung und des Frostes durch Mitarbeiter des KBW statt.
Weitere Leistungen des Kommunalbetriebes
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des Friedhofes. Voraussetzung für diese Genehmigung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG"-außergewöhnliche Gehbehinderung.
Unterhaltung und Pflege der Judenfriedhöfe in Werl und Büderich.
Kriegsgräber, Kanadiergräber, islamischer Friedhofsteil.