Die Eltern der künftigen Schulanfänger, die zwischen dem 01.10.2019 bis einschließlich 30.09.2020 geboren wurden und somit zum Schuljahr 2026/27 schulpflichtig werden, erhalten Anfang September ein Schreiben der Wallfahrtsstadt Werl zur Anmeldung ihres Kindes an einer Grundschule. Dem Elternbrief sind der Anmeldebogen, sowie weitere Informationen zum Verfahren beigefügt. Das Anmeldeverfahren läuft zentral über die Stadtverwaltung.
Eltern können Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in die, der Wohnung nächstgelegene Grundschule in der Wallfahrtsstadt Werl im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität gem. § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW, insbesondere der zu bildenden Eingangsklassen. Die Plätze an den Innenstadtschulen sind begrenzt. Aus diesem Grund sind die Eltern aufgefordert, sich bei der Angabe des Grundschulwunsches bereits über eine zweite in Frage kommende Schule für Ihr Kind Gedanken zu machen. Über die tatsächliche Aufnahme des Kindes an der Grundschule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, insbesondere der zu bildenden Eingangsklassen. Voraussichtlich bis Mitte November erhalten die Eltern von der aufnehmenden Grundschule eine Einladung zum Gespräch durch die Schulleitung.
Alle Werler Grundschulen laden im Vorfeld zu Infoveranstaltungen ein. Hier besteht die Möglichkeit die Schule näher kennenzulernen. Informationen über die einzelnen Schulen finden sich ebenfalls auf den jeweiligen Internetseiten.
Infoabende für die Eltern und Erziehungsberechtigten:
St. Josef-Schule | Montag | 08.09.2025 | 19.00 Uhr |
Walburgisschule | Dienstag | 09.09.2025 | 19.00 Uhr |
Marienschule | Mittwoch | 10.09.2025 | 19.00 Uhr |
Petrischule | Donnerstag | 11.09.2025 | 19.00 Uhr |
Tage der offenen Tür:
Norbertschule | Freitag | 12.09.2025 | 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Petrischule | Samstag | 13.09.2025 | 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Kinder, die nach dem 30.09.2020 geboren sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und schulfähig sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Für diese Kinder soll ebenfalls eine Schulanmeldung auf dem Anmeldebogen bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.
Eltern, die kein Schreiben zur Schulanmeldung Ihres Kindes erhalten haben oder weitere Fragen zur Anmeldung haben, wenden sich gerne an die
Wallfahrtsstadt Werl
Abteilung Bildung, Jugend, Sport und Kultur
Frau Annelie Debat
Telefon: 8004003
schulanmeldung(at)werl.de
Alle Vordrucke zum Schulanfang finden Sie auch hier:
Anmeldebogen Schuljahr 2026/27
Informationsblatt Zentrales Grundschulanmeldeverfahren
Liste der Grundschulen mit Betreuungsangeboten und Terminen zu Infoveranstaltungen