Pressemitteilung: Haushaltsplanentwurf 2026 zeigt: Werl spart – und investiert in seine Zukunft

Die Wallfahrtsstadt Werl legt für das Jahr 2026 einen genehmigungsfreien Haushaltsplanentwurf vor. Trotz schwieriger Haushaltslage investiert Werl weiter in seine Zukunft, in Schulen, Straßen, Stadtentwicklung und Bevölkerungsschutz. Die Investitionen stärken die heimische Wirtschaft, sichern Arbeitsplätze und führen zum Erhalt kommunalen Vermögens.  

Weltweite Krisen und Kriege beeinflussen auch die Haushaltsplanung für Werl: Die Stadt muss notwendigen und verpflichtenden Aufgaben nachkommen, unter anderem der stetig steigenden Kreisumlage, die seit 2022 sprunghaft von 17,8 Mio. Euro auf 23,6 Mio. Euro in 2026 gestiegen ist. Die Jugendamtsumlage steigt auf 17,9 Mio. Euro. 

Dennoch bleibt Werl eine Stadt der Investitionen. Die Investitionsquote bleibt hoch. Sie liegt bereits seit 2023 konstant bei beachtlichen rund 20 Prozent und vervierfachte sich somit seit den 2010er Jahren. 

 

Investitionstätigkeit 2026 – 2029 
Investitionsvolumen insges. 2026-2029:rd. 70,47 Mio. €
z.B. Investitionen in: 
Straßeninfrastruktur und Fußgängerzonerd. 19,47 Mio. €
Bildungsinfrastruktur/ Sporthallenrd. 13,94 Mio. €
Fahrrad- und Wirtschaftswegerd. 2,05 Mio. €
Feuerwehr & Bevölkerungsschutzrd. 7,99 Mio. €
davon Investitionsvolumen in 2026rd. 22,85 Mio. €

Fiktiver Haushaltsausgleich – dank Zugriff auf die Rücklagen 

Die Stadt Werl fällt nicht in die Haushaltssicherung und bleibt mit dem Haushalt 2026 voll und uneingeschränkt handlungsfähig. Sie ist weiterhin keinen aufsichtsrechtlichen Restriktionen unterworfen. Dafür muss sie allerdings an ihre Reserven: Die Ausgleichsrücklage muss in Anspruch genommen, um einen fiktiven Haushaltsausgleich zu erreichen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 beinhaltet 99.038.110 Mio. Euro Aufwendungen, denen Erträge von 77.580.220 Mio. Euro gegenüberstehen und weist somit einen Fehlbedarf von 21.457.890 Mio. Euro aus. Dieser wird über die vorhandene Ausgleichsrücklage kompensiert. Werl hat die letzten wirtschaftsstarken Jahre nutzen können, um die Ausgleichsrücklage mit Haushaltsüberschüssen aus den Gewerbesteuerzahlungen aufzufüllen. Nun hilft sie dabei, die schwierigen finanziellen Jahre abzumildern. Gleichzeitig sparen alle Abteilungen. Um einen genehmigungsfreien Haushalt aufstellen zu können, wurden sämtliche Ausgabepositionen kritisch durchleuchtet und Projekte priorisiert. 

Haushaltsplanung mit Herausforderungen 
Insbesondere fünf Faktoren haben beträchtlichen Einfluss auf den Werler Haushalt:

  1. Die Konjunktur- und Wirtschaftslage. 

  2. Die schwankenden Landeszuweisungen.

  3. Die permanent steigenden Kreis- und Jugendamtsumlagen.
  4. Erhebliche Tariferhöhungen. 
  5. Die Steigerungen der Verbraucher- und Baupreisindizes schlagen durch.

Die genannten Einflussgrößen können von der Stadt und den heimischen Akteuren selbst nicht beeinflusst oder gesteuert werden.

Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben stabil
Der Stadtrat wird auch über die weitere Vorgehensweise beim Thema Grundsteuer B beraten. Rückblick: Im vergangenen Jahr war der Stadtrat der vom NRW-Landtag ermöglichten differenzierten Hebesatzgestaltung gefolgt. Eine Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohn-Grundstücken wurde beschlossen und damit die Wohngrundstücke gezielt entlastet. Nun hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem ersten Urteil differenzierte Hebesätze in Gelsenkirchen, Essen, Dortmund und Bochum für unrechtmäßig erklärt. Um sich keinen Prozess- und Haushaltsrisiken auszusetzen empfiehlt Kämmerin Alexandra Kleine nun ab 2026 einen einheitlichen aber gegenüber 2025 aufkommensneutralen Hebesatz von 980 Punkten anzuwenden. Die ab 2025 vorgenommene Senkung der Grundsteuer B in Höhe von 1,5 Mio. Euro bleibt damit in der Summe bestehen. 

Die Gewerbesteuer bleibt in der Planung unverändert bei einem Hebesatz von 437 v.H. und liegt bereits seit 2013 auf diesem Niveau. 

Bürgermeister Torben Höbrink stellte den von der Kämmerin Alexandra Kleine aufgestellten Haushaltsplanentwurf am Donnerstag, 18. Dezember 2025, dem Rat der Stadt vor, anschließend haben die politischen Fraktionen darüber beraten. Am 11. Februar 2026 soll er dann vom Stadtrat beschlossen werden.

 

Foto: Kämmerin Alexandra Kleine, Bürgermeister Torben Höbrink und Teamleiterin Finanzen Diana Weischer.