- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
R.
Telgenbüscher
Wohnungsbauförderung, Bestattungskosten, Wohnberechtigungsscheine
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- r.telgenbuescher@werl.de
Zinssenkungsanträge für Darlehen der NRW.BANK
Die NRW.BANK schreibt ihre DarlehensnehmerInnen in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen.Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der DarlehensnehmerInnen abhängig.
Für Eigenheime in Werl ist die Wallfahrtsstadt Werl die zuständige Stelle für die Einkommensprüfung. Die Einkommensberechnung entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist. Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Einkommensbescheinigung den im Schreiben der NRW.BANK aufgeführten Zeitpunkt zur Einkommensprüfung und bringen Sie die Einkommensnachweise aller zum Haushalt zählenden Personen der letzten 12 Monate mit.
Ausstellung der Einkommensbescheinigung 20,00 Euro
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Erlangung einer Zinsvergünstigung (Vordruck)
- Einkommenserklärungen aller Haushaltsangehörigen (Vordruck)
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor dem im Schreiben der NRW.BANk aufgeführten Zeitpunkt zur Einkommensprüfung (z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide u.a.)
- Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
- Informationsschreiben mit Antrag der NRW.BANK.
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- Einkommensermittlungserlass (EEE)