Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt.
Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn zum Beispiel keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Der Antrag kann schriftlich (formlos) oder persönlich (bitte Personalausweis mitbringen) gestellt werden und ist gebührenfrei.
Personalausweis oder Reisepass
keine
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
M.
Grote
Vollstreckung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- stadtkasse@werl.de
T.
Heckmann
Vollstreckung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- t.heckmann@werl.de
S.
Kloske
Zahlungsabwicklung
- s.kloske@werl.de
G.
Rinsche
stellv. Kassenleitung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- g.rinsche@werl.de
S.
Schmidt
Kassenleitung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- s.schmidt@werl.de
S.
Uhe
Zahlungsabwicklung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
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Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- s.uhe@werl.de
P.
Müller
Zahlungsabwicklung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- p.mueller@werl.de
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt.
Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn zum Beispiel keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Der Antrag kann schriftlich (formlos) oder persönlich (bitte Personalausweis mitbringen) gestellt werden und ist gebührenfrei.
keine
Personalausweis oder Reisepass
-
Antrag auf Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt.