Zur Startseite (Schnelltaste 0) Nach oben springen (Schnelltaste 1) Zur Hauptnavigation springen (Schnelltaste 2) Zum Inhalt springen (Schnelltaste 3) Zur Suche springen (Schnelltaste 4) Zum Ende springen (Schnelltaste 5)

Teilung von Grundstücken

§ 7 Bauordnung (BauO) NRW 2018 regelt die Teilung von Grundstücken. Eine Teilungsgenehmigung ist erforderlich, wenn das zu teilende Grundstück bebaut ist. Die Zulässigkeit einer Teilung kann unter anderem abhängig sein von den neu entstehenden Grenzabständen, der Frage der Erschließung und brandschutzrechtlichen Bestimmungen. Zur Prüfung der Zulässsigkeit ist die Vorlage einer Flurkarte mit Einzeichnung der neu entstehenden Grenzen "in roter Farbe" zum entsprechenden Antrag erforderlich. Gegebenenfalls können weitere Angaben zur Prüfung notwendig werden, zum Beispiel eine Berechnung der Abstandfläche hinsichtlich der neu entstehenden Grenzen. In der Regel werden die Teilungsanträge über das Kataster- und Vermessungsamt beziehungsweise öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in der Abteilung Bauordnung eingereicht.

Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan, Maßstab mindestens 1:500 beizufügen.

Kontakt

David Dröppelmann

Bauordnung
Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 301
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr

und nach vorheriger Terminabsprache