Antragsvordruck zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderung (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung oder Erkrankung bzw. Behinderung) erhalten Sie beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl. Erst- und Änderungsanträge werden zur Entscheidung an den Kreis Soest weitergeleitet.
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenausweisen
- alten Formats (grüner/rosa Papierausweis) kann direkt beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl durchgeführt,
- neuen Formats (Plastikkarte) kann direkt beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl beantragt
werden.
Sonderparkausweise für Schwerbehinderte können Sie bei der Wallfahrtsstadt Werl - Abteilung Sicherheit und Ordnung - beantragen.
Der Kreis Soest gewährt außergewöhnlich gehbehinderten Personen Freifahrten für Schwerstbehinderte, wenn diese Personen aufgrund der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht erreichen können oder weil die öffentlichen Verkehrsmittel dafür technisch nicht ausgerüstet sind.
Voraussetzung für die Gewährung von Freifahrten für Schwerstbehinderte:
-
das Merkmal "aG" und "H" sowie ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 % im Schwerbehindertenausweis.
Auskunft erteilt der Kreis Soest - Abteilung Soziales - unter der Telefonnummer 02921 300
Zuständige Behörde für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder die Änderung des Grades der Behinderung ist für den Bereich der Wallfahrtsstadt Werl der
Kreis Soest
Hoher Weg 1 - 3
59494 Soest
Telefon 02921 300
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGBIX)
Antragsvordruck zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderung (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung oder Erkrankung bzw. Behinderung) erhalten Sie beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl. Erst- und Änderungsanträge werden zur Entscheidung an den Kreis Soest weitergeleitet.
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- neuen Formats (Plastikkarte) kann direkt beim Versicherungsamt der Wallfahrtsstadt Werl beantragt
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Sonderparkausweise für Schwerbehinderte können Sie bei der Wallfahrtsstadt Werl - Abteilung Sicherheit und Ordnung - beantragen.
Der Kreis Soest gewährt außergewöhnlich gehbehinderten Personen Freifahrten für Schwerstbehinderte, wenn diese Personen aufgrund der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht erreichen können oder weil die öffentlichen Verkehrsmittel dafür technisch nicht ausgerüstet sind.
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-
das Merkmal "aG" und "H" sowie ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 % im Schwerbehindertenausweis.
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Kreis Soest
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Der Kreis Soest gewährt außergewöhnlich gehbehinderten Personen Freifahrten für Schwerstbehinderte, wenn diese Personen aufgrund der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht erreichen können oder weil die öffentlichen Verkehrsmittel dafür technisch nicht ausgerüstet sind.
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-
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-
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Der Kreis Soest gewährt außergewöhnlich gehbehinderten Personen Freifahrten für Schwerstbehinderte, wenn diese Personen aufgrund der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht erreichen können oder weil die öffentlichen Verkehrsmittel dafür technisch nicht ausgerüstet sind.
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Der Kreis Soest gewährt außergewöhnlich gehbehinderten Personen Freifahrten für Schwerstbehinderte, wenn diese Personen aufgrund der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht erreichen können oder weil die öffentlichen Verkehrsmittel dafür technisch nicht ausgerüstet sind.
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Inge
Thimel
Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: A, Ka-Kn
- inge.thimel@werl.de
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Inge
Thimel
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Schwerbehindertenangelegenheiten
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