Radiusparkausweis/Pendlerparkausweis

Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro

 

Pendlerparkausweis
Ein Pendlerparkausweis kann von Personen beantragt werden, die außerhalb von Werl oder in einem Ortsteil von Werl (Westönnen, Mawicke, Oberbergstraße, Niederbergstraße, Büderich, Holtum, Budberg, Hilbeck oder Sönnern) wohnen.
Zudem besteht für Personen mit Wohnsitz in Werl, die außerhalb arbeiten und für den Arbeitsweg öffentliche Verkehrsmittel nutzen, die Möglichkeit, einen Pendlerparkausweis zu beantragen. Hierfür ist die Vorlage eines Arbeitsnachweises erforderlich.

Der Pendlerparkausweis berechtigt zum Parken auf den folgenden Parkplätzen: Bahnhofsparkplatz,
Parkplatz Melstertor (ehemals Menze-Dröge, Kreuzung Grafenstraße/Hedwig-Dransfeld-Straße),
Sponnierparkplatz (Einmündung Sponnierstraße/Hedwig-Dransfeld-Straße), 
Parkplatz Bunte Kuh (ehemals Spinnebahn, Spinnebahn/Ecke Buntekuhstraße) und 
Rathausparkplatz, Hedwig-Dransfeld-Straße 23.


Radiusparkausweis
Ein Radiusparkausweis kann von Personen beantragt werden, die in einem festgelegten Radius um folgende Parkplätze wohnen: 

Bahnhofsparkplatz,
Parkplatz Melstertor (ehemals Menze-Dröge, Kreuzung Grafenstraße/Hedwig-Dransfeld-Straße),
Sponnierparkplatz (Einmündung Sponnierstraße/Hedwig-Dransfeld-Straße), 
Parkplatz Bunte Kuh (ehemals Spinnebahn, Spinnebahn/Ecke Buntekuhstraße).

Ob Sie berechtigt sind, können Sie gerne vorab telefonisch oder per E-Mail erfragen. 


Bewohnerparkausweise
Wenn Sie in einer Straße wohnen, in der das Parken nur für Bewohner mit Parkausweis gestattet ist, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen, sofern Sie nicht über eine Garage oder einen Stellplatz verfügen. Pro Haushalt kann ein Parkausweis ausgestellt werden. Die Beantragung ist für eine Dauer von einem oder zwei Jahren möglich. Der Parkausweis ist kennzeichengebunden und berechtigt zum Parken in dem Bereich, für den er ausgestellt wird. Ein Anspruch auf einen Parkplatz wird hierdurch nicht begründet. Ein Bewohnerparkausweis kann beim Ordnungsamt - Abteilung Straßenverkehr - beantragt werden. 

Die Kosten für den Pendlerparkausweis  belaufen sich auf:

  • 1 Monat: 20 €
  • 3 Monate: 55 €
  • 6 Monate: 100 €
  • 12 Monate: 180 € (ab 3 Jahreskarten jeweils 150€)
     

Die Kosten für den Radiusparkausweis belaufen sich auf:

  • 1 Monat: 10 €
  • 3 Monate: 30 €
  • 6 Monate: 55 €
  • 12 Monate: 100 €


Die Kosten für den Bewohnerparkausweis belaufen sich auf:

für ein Jahr: 30 € 
für zwei Jahre: 60 €


Die Bezahlung ist mit Karte (bevorzugt) oder mit Bargeld möglich.
Ein Erscheinen vor Ort ist notwendig.

Für den Pendlerparkausweis sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • Wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs ist, ist eine Nutzungsbestätigung vorzulegen.
  • Arbeitsvertrag/Bescheinigung Arbeitgeber (bei Berufstätigen außerhalb von Werl)
  • Sollte die antragstellende Person nicht persönlich anwesend sein, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
     

Für den Radiusparkausweis sind folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • Wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs ist, ist eine Nutzungsbestätigung vorzulegen.
  • Sollte die antragstellende Person nicht persönlich anwesend sein, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.