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- für Beantragung Personalausweis
- für Abholung des Personalausweises
- für Beantragung Personalausweis (nur vorläufig)
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- für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen – auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Personalausweis | Gültigkeit | Kosten |
unter 24 Jahren | 6 Jahre | 22,80€ |
ab 24 Jahren | 10 Jahre | 37,00€ |
Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile (auch in Kopie möglich) und die ggf. Geburtsurkunde.
Änderung ab 01.05.2025:
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00€.
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Ausweis weg?
Sperrhotline ab 01.01.2014: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- altes Ausweisdokument
- ggf. Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde) falls kein Ausweisdokument vorliegt (bei Verlust oder Diebstahl)
- digitales Lichtbild (s. oben für weitere Informationen)
Bei Personalausweisanträgen unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung (oder formlos) von beiden Elternteilen sowie die jeweiligen Ausweise, sofern nur ein Elternteil zur Beantragung erscheint
- Bei Alleinerziehenden der Sorgerechtsbeschluss
unter 24 Jahren 22,80 €
ab 24 Jahren 37,00 €
Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
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- für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen – auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Personalausweis | Gültigkeit | Kosten |
unter 24 Jahren | 6 Jahre | 22,80€ |
ab 24 Jahren | 10 Jahre | 37,00€ |
Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile (auch in Kopie möglich) und die ggf. Geburtsurkunde.
Änderung ab 01.05.2025:
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00€.
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Ausweis weg?
Sperrhotline ab 01.01.2014: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- altes Ausweisdokument
- ggf. Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde) falls kein Ausweisdokument vorliegt (bei Verlust oder Diebstahl)
- digitales Lichtbild (s. oben für weitere Informationen)
Bei Personalausweisanträgen unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung (oder formlos) von beiden Elternteilen sowie die jeweiligen Ausweise, sofern nur ein Elternteil zur Beantragung erscheint
- Bei Alleinerziehenden der Sorgerechtsbeschluss
unter 24 Jahren 22,80 €
ab 24 Jahren 37,00 €
Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro
- für Beantragung Personalausweis
- für Abholung des Personalausweises
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Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen – auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Personalausweis | Gültigkeit | Kosten |
unter 24 Jahren | 6 Jahre | 22,80€ |
ab 24 Jahren | 10 Jahre | 37,00€ |
Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile (auch in Kopie möglich) und die ggf. Geburtsurkunde.
Änderung ab 01.05.2025:
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00€.
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Ausweis weg?
Sperrhotline ab 01.01.2014: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- altes Ausweisdokument
- ggf. Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde) falls kein Ausweisdokument vorliegt (bei Verlust oder Diebstahl)
- digitales Lichtbild (s. oben für weitere Informationen)
Bei Personalausweisanträgen unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung (oder formlos) von beiden Elternteilen sowie die jeweiligen Ausweise, sofern nur ein Elternteil zur Beantragung erscheint
- Bei Alleinerziehenden der Sorgerechtsbeschluss
unter 24 Jahren 22,80 €
ab 24 Jahren 37,00 €
Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro
- für Beantragung Personalausweis
- für Abholung des Personalausweises
- für Beantragung Personalausweis (nur vorläufig)
- für Beantragung Personalausweis (plus vorläufig)
- für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen
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Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen – auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
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unter 24 Jahren | 6 Jahre | 22,80€ |
ab 24 Jahren | 10 Jahre | 37,00€ |
Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile (auch in Kopie möglich) und die ggf. Geburtsurkunde.
Änderung ab 01.05.2025:
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00€.
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Ausweis weg?
Sperrhotline ab 01.01.2014: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- altes Ausweisdokument
- ggf. Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde) falls kein Ausweisdokument vorliegt (bei Verlust oder Diebstahl)
- digitales Lichtbild (s. oben für weitere Informationen)
Bei Personalausweisanträgen unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung (oder formlos) von beiden Elternteilen sowie die jeweiligen Ausweise, sofern nur ein Elternteil zur Beantragung erscheint
- Bei Alleinerziehenden der Sorgerechtsbeschluss
unter 24 Jahren 22,80 €
ab 24 Jahren 37,00 €
Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro
- für Beantragung Personalausweis
- für Abholung des Personalausweises
- für Beantragung Personalausweis (nur vorläufig)
- für Beantragung Personalausweis (plus vorläufig)
- für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen
Informationen zur Beantragung:
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Personalausweis | Gültigkeit | Kosten |
unter 24 Jahren | 6 Jahre | 22,80€ |
ab 24 Jahren | 10 Jahre | 37,00€ |
Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile (auch in Kopie möglich) und die ggf. Geburtsurkunde.
Änderung ab 01.05.2025:
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00€.
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Ausweis weg?
Sperrhotline ab 01.01.2014: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- altes Ausweisdokument
- ggf. Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde) falls kein Ausweisdokument vorliegt (bei Verlust oder Diebstahl)
- digitales Lichtbild (s. oben für weitere Informationen)
Bei Personalausweisanträgen unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung (oder formlos) von beiden Elternteilen sowie die jeweiligen Ausweise, sofern nur ein Elternteil zur Beantragung erscheint
- Bei Alleinerziehenden der Sorgerechtsbeschluss
unter 24 Jahren 22,80 €
ab 24 Jahren 37,00 €
Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro
- für Beantragung Personalausweis
- für Abholung des Personalausweises
- für Beantragung Personalausweis (nur vorläufig)
- für Beantragung Personalausweis (plus vorläufig)
- für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen – auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Personalausweis | Gültigkeit | Kosten |
unter 24 Jahren | 6 Jahre | 22,80€ |
ab 24 Jahren | 10 Jahre | 37,00€ |
Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile (auch in Kopie möglich) und die ggf. Geburtsurkunde.
Änderung ab 01.05.2025:
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00€.
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unter 24 Jahren 22,80 €
ab 24 Jahren 37,00 €
Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!
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Personalausweis | Gültigkeit | Kosten |
unter 24 Jahren | 6 Jahre | 22,80€ |
ab 24 Jahren | 10 Jahre | 37,00€ |
Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile (auch in Kopie möglich) und die ggf. Geburtsurkunde.
Änderung ab 01.05.2025:
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unter 24 Jahren 22,80 €
ab 24 Jahren 37,00 €
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Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
M.
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
7:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
9:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3211
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
Bürgerbüro
Montag
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Mittwoch
7:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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- 02922 800-3213
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
C.
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
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Mittwoch
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Samstag
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- Fax
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M.
Kamps
Bürgerbüro
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C.
Mühl
Bürgerbüro
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M.
Wloczek
Bürgerbüro
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Personalausweis
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Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen – auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Personalausweis | Gültigkeit | Kosten |
unter 24 Jahren | 6 Jahre | 22,80€ |
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Änderung ab 01.05.2025:
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden.
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- vorläufiger Personalausweis / Personalausweis
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