Sie möchten als Mieter wissen, ob die von Ihnen gezahlte Miete angemessen ist?
Als Eigentümer suchen Sie eine Orientierungshilfe, um zu entscheiden, welche Miete Sie für Wohnraum verlangen können?
Hier hilft Ihnen der Werler Mietspiegel weiter. Allgemeine Fragen zur Anwendung des Mietspiegels beantworten die Mitarbeiter/innen des Wohnungsamtes gerne. Bitte haben Sie jedoch Verständnis daür, dass eine verbindliche Rechtsberatung nicht erfolgen kann.
Den aktuellen Mietspiegel können Sie über den Link "Mietspiegel der Wallfahrtsstadt Werl ab 01.10.2021" downloaden. Alternativ werden auch telefonisch entsprechende Auskünfte erteilt.
Der Mietspiegel bezieht sich ausschließlich auf frei finanzierte Wohnungen; er gilt nicht für preisgebundene -mit öffentlichen Mitteln geförderte- Wohnungen, für deren Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.
Die Ansprechperson bei der Wallfahrtsstadt Werl finden Sie links
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei:
Haus + Grund Soest e.V.
Marktstraße 2
59494 Soest
Telefon 02921 32104-0
Fax 02921 32104-12
E-Mail: info(at)haus-grund-soest.de
Mieterverein des Kreises Soest und Umgebung e.V.
Ulricher Straße 37
59494 Soest
Telefon 02921 14500
E-Mail: info(at)mieterverein-soest.de
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
R.
Telgenbüscher
Wohnungsbauförderung, Bestattungskosten, Wohnberechtigungsscheine
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- r.telgenbuescher@werl.de
Mietspiegel
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