Melderegister-Auskunft

Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung!

Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskünfte über

  • Vor- und Familiennamen
  • Anschrift
  • Doktorgrad

einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.

Seit 2015 ist eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister stehen Ihnen zur Verfügung:

schriftlich oder persönlich

Auskünfte aus dem Melderegister können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen. Um unseren Online-Service zu nutzen, klicken Sie hier.

Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
Melderegisterauskunft (einfach)
Melderegisterauskunft (erweitert)


Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

 

Die Verwaltungsgebühr für eine einfache Melderegister-Auskunft beträgt 11,00 €.

Sie können diese Gebühr entweder per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse SoestWerl, IBAN DE56 4145 0075 0000 0000 59 , BIC WELADED1SOS zahlen.

Bei einer Vorabüberweisung fügen Sie Ihrer Anfrage bitte den Zahlungsnachweis bei. Bei persönlichem Erscheinen ist die Gebühr bar oder per EC-Karte zu zahlen.

Eine Auskunftserteilung gegen Rechnung bzw. mit Lastschrifteinzug ist nicht möglich.

  • Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten.

Kontakt

M. Grohmann

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