Für Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, besteht die Möglichkeit, Leistungen zur Krankenbehandlung beziehungsweise Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Erkrankungen zu beantragen. Die Krankenhilfe umfasst grundsätzlich alle Hilfen entsprechend dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Krankenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe ("Hilfe in anderen Lebenslagen" nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch - SGB XII) und setzt frühestens mit Bekanntwerden des Hilfebedarfes ein.
Vereinbaren Sie vor Ihrer persönlichen Vorsprache bitte telefonisch einen Termin.
Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Für Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, besteht die Möglichkeit, Leistungen zur Krankenbehandlung beziehungsweise Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Erkrankungen zu beantragen. Die Krankenhilfe umfasst grundsätzlich alle Hilfen entsprechend dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
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Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
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- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
S.
Kugelberg
Stellv. Abteilungsleiterin, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: F, P, Q, Kre-Kz
- s.kugelberg@werl.de
Inge
Thimel
Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: A, Ka-Kn
- inge.thimel@werl.de
M.
Dommes
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: B-E, G, Knj-Kra
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S.
Teuber
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: L-N, S
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- s.teuber@werl.de
D.
Denke
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: H-J,O, R, T-Z
- d.denke@werl.de
Krankenhilfe
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