Für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist die Wallfahrtsstadt Werl selbst nicht zuständig.
Zuständige Behörde ist:
Agentur für Arbeit Meschede - Familienkasse -
Brückenstraße 10
59872 Meschede
Tel: 0800 4 5555 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 0800 4 5555 33 (Zahlungstermine)
Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18.00 Uhr. Der Anruf ist gebührenfrei.
Fax: 0291 204499
E-Mail: familienkasse-meschede(at)arbeitsagentur.de
Für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist die Wallfahrtsstadt Werl selbst nicht zuständig.
Zuständige Behörde ist:
Agentur für Arbeit Meschede - Familienkasse -
Brückenstraße 10
59872 Meschede
Tel: 0800 4 5555 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 0800 4 5555 33 (Zahlungstermine)
Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18.00 Uhr. Der Anruf ist gebührenfrei.
Fax: 0291 204499
E-Mail: familienkasse-meschede(at)arbeitsagentur.de
Für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist die Wallfahrtsstadt Werl selbst nicht zuständig.
Zuständige Behörde ist:
Agentur für Arbeit Meschede - Familienkasse -
Brückenstraße 10
59872 Meschede
Tel: 0800 4 5555 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 0800 4 5555 33 (Zahlungstermine)
Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18.00 Uhr. Der Anruf ist gebührenfrei.
Fax: 0291 204499
E-Mail: familienkasse-meschede(at)arbeitsagentur.de
Für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist die Wallfahrtsstadt Werl selbst nicht zuständig.
Zuständige Behörde ist:
Agentur für Arbeit Meschede - Familienkasse -
Brückenstraße 10
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Tel: 0800 4 5555 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 0800 4 5555 33 (Zahlungstermine)
Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18.00 Uhr. Der Anruf ist gebührenfrei.
Fax: 0291 204499
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Kindergeld und Kinderzuschlag
Für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist die Wallfahrtsstadt Werl selbst nicht zuständig.
Zuständige Behörde ist:
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Tel: 0800 4 5555 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 0800 4 5555 33 (Zahlungstermine)
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