Gewerbesteuer

Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 437 vom Hundert.

Der Hebesatz wird jedes Jahr in der Haushaltssatzung durch den Rat festgesetzt.

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Grundsätzlich unterliegt jeder Gewerbetreibende dieser Steuer. Besteuert wird der Gewerbeertrag, das heißt der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Werl nach dem vom Finanzamt (aus der Steuererklärung ermittelten Gewerbeertrag) festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag/ Zerlegungsanteil unter Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes erhoben.

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Frau Kirchhoff-List

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