Führungszeugnis

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Bei behördlichen Führungszeugnissen ist der Verwendungszweck/ Aktenzeichen und die Adresse der Behörde erforderlich.

Erweiterte Führungszeugnisse nach § 30 a (Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) können nur gegen Vorlage eines Anforderungsschreibens des Arbeitgebers oder der Schule beantragt werden.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Bitte besuchen Sie dafür das Online-Portal des BfJ.

 

 

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen

ca. 14 Tage

Seit dem 31.08.2018 wird bei Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, zusätzlich auch dieses Land angeschrieben, ob im dortigen Register Eintragungen sind.
Dadurch verzögert sich die Ausstellung des Führungszeignisses und die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen oder länger dauern.

Kontakt

M. Grohmann

Backoffice
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K. Hoff

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C. Kambach-Böhnke

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M. Kamps

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C. Mühl

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M. Wloczek

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