Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro!
Bei behördlichen Führungszeugnissen ist der Verwendungszweck/ Aktenzeichen und die Adresse der Behörde erforderlich.
Erweiterte Führungszeugnisse nach § 30 a (Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) können nur gegen Vorlage eines Anforderungsschreibens des Arbeitgebers oder der Schule beantragt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Bitte besuchen Sie dafür das Online-Portal des BfJ.
Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
ca. 14 Tage
Seit dem 31.08.2018 wird bei Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, zusätzlich auch dieses Land angeschrieben, ob im dortigen Register Eintragungen sind.
Dadurch verzögert sich die Ausstellung des Führungszeignisses und die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen oder länger dauern.
-
Fragen zum Führungszeugnis zur Verwendung im Inland: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504790
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
M.
Grohmann
Bürgerbüro
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8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
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C.
Kambach-Böhnke
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M.
Kamps
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C.
Mühl
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M.
Wloczek
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