Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro für:
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist eine abgelegte Fischereischeinprüfung für die Beantragung notwendig. Die Prüfung kann ab dem vollendeten 13. Lebensjahr beim Kreis Soest abgelegt werden.
Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.
Bei Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Personalausweis
- 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)
- 1 Jahr Gültigkeit 16 €
- 5 Jahre Gültigkeit 48 €
- Jugend-Fischereischein 8 €
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Bei Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
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- 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)
- 1 Jahr Gültigkeit 16 €
- 5 Jahre Gültigkeit 48 €
- Jugend-Fischereischein 8 €
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
M.
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
7:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
9:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- Telefon
- 02922 800-3211
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
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- Telefon
- 02922 800-3213
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
C.
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
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- Telefon
- 02922 800-3210
- Fax
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M.
Kamps
Bürgerbüro
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C.
Mühl
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M.
Wloczek
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