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Der Jugendfischereischein kann ab dem vollendeten 10. bis 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist die abgelegte Prüfung erforderlich. Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr kann die Prüfung beim Kreis Soest abgelegt werden. Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.
Beim Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Personalausweis
- 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)
- 1 Jahr Gültigkeit 16 €
- 5 Jahre Gültigkeit 48 €
- Jugend-Fischereischein 8 €
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Der Jugendfischereischein kann ab dem vollendeten 10. bis 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist die abgelegte Prüfung erforderlich. Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr kann die Prüfung beim Kreis Soest abgelegt werden. Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.
Beim Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Personalausweis
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- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
M.
Grohmann
Bürgerbüro
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
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C.
Kambach-Böhnke
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M.
Kamps
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Mühl
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M.
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