Fischereischeine

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Der Jugendfischereischein kann ab dem vollendeten 10. bis 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist die abgelegte Prüfung erforderlich. Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr kann die Prüfung beim Kreis Soest abgelegt werden. Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.

Beim Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.

 

  • 1 Jahr Gültigkeit 16 €
  • 5 Jahre Gültigkeit 48 €
  • Jugend-Fischereischein 8 €
  • Personalausweis
  • 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
  • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)

Kontakt

M. Grohmann

Backoffice
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K. Hoff

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C. Kambach-Böhnke

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M. Kamps

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C. Mühl

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M. Wloczek

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