Fischereischeine

Terminvereinbarung im Bürgerbüro:

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Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist eine abgelegte Fischereischeinprüfung für die Beantragung notwendig. Die Prüfung kann ab dem vollendeten 13. Lebensjahr beim Kreis Soest abgelegt werden. 

Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen. 

Bei Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.

 

  • 1 Jahr Gültigkeit 16 €
  • 5 Jahre Gültigkeit 48 €
  • Jugend-Fischereischein 8 €
  • Personalausweis
  • 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
  • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)

Kontakt

M. Grohmann

Backoffice
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K. Hoff

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C. Kambach-Böhnke

Bürgerbüro
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M. Kamps

Bürgerbüro
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C. Mühl

Bürgerbüro
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M. Wloczek

Bürgerbüro
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