Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro für:
Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.
Die Beantragung für die Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins erfolgt in der Behörde (Gebühr dafür beträgt 30,00EUR).
Die Bezahlung ist mit Karte (bevorzugt) oder mit Bargeld möglich.
Hinweis zum digitalen Fischereischein:
Ab dem 01.07.2026 wird der neue digitale Fischereischein eingeführt. Bürger können ihren Fischereischein nicht nur weiterhin persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen, sondern auch bequem online von zu Hause aus.
Der neue Fischereischein wird in einem modernen und fälschungssicheren Scheckkartenformat mit NFC-Chip erstellt und direkt an den Antragsteller versandt. Zusätzlich wird der Nachweis auch als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone verfügbar sein. Die erstmalige Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
Wichtig: Bereits vor dem 01.07.2026 ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Erst danach müssen sie einmalig bei der zuständigen Behörde gegen den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Zudem werden Jugendfischereischeine abgeschafft. Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis einschließlich 15 Jahren können die Fischerei künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins ausüben.
Bei Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Personalausweis
- 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)
- einmalige Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins (Scheckkartenformat): 30,00EUR
- 1 Jahr Gültigkeit: 22,00EUR
- 5 Jahre Gültigkeit: 50,00EUR
Sobald Sie in Besitz eines lebenslangen Fischereischeins sind, ist es möglich, die Fischereiabgaben online zu entrichten.
Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro für:
Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.
Die Beantragung für die Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins erfolgt in der Behörde (Gebühr dafür beträgt 30,00EUR).
Die Bezahlung ist mit Karte (bevorzugt) oder mit Bargeld möglich.
Hinweis zum digitalen Fischereischein:
Ab dem 01.07.2026 wird der neue digitale Fischereischein eingeführt. Bürger können ihren Fischereischein nicht nur weiterhin persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen, sondern auch bequem online von zu Hause aus.
Der neue Fischereischein wird in einem modernen und fälschungssicheren Scheckkartenformat mit NFC-Chip erstellt und direkt an den Antragsteller versandt. Zusätzlich wird der Nachweis auch als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone verfügbar sein. Die erstmalige Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
Wichtig: Bereits vor dem 01.07.2026 ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Erst danach müssen sie einmalig bei der zuständigen Behörde gegen den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Zudem werden Jugendfischereischeine abgeschafft. Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis einschließlich 15 Jahren können die Fischerei künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins ausüben.
Bei Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Personalausweis
- 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)
- einmalige Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins (Scheckkartenformat): 30,00EUR
- 1 Jahr Gültigkeit: 22,00EUR
- 5 Jahre Gültigkeit: 50,00EUR
Sobald Sie in Besitz eines lebenslangen Fischereischeins sind, ist es möglich, die Fischereiabgaben online zu entrichten.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
M.
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-3211
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-3213
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
C.
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-3210
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
M.
Kamps
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-3210
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
C.
Mühl
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-3212
- Fax
- 02922 800-3298
- buergerbuero@werl.de
M.
Wloczek
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-3214
- Fax
- 02922-8003298
- buergerbuero@werl.de
Fischereischeine
Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
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Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.
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Die Bezahlung ist mit Karte (bevorzugt) oder mit Bargeld möglich.
Hinweis zum digitalen Fischereischein:
Ab dem 01.07.2026 wird der neue digitale Fischereischein eingeführt. Bürger können ihren Fischereischein nicht nur weiterhin persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen, sondern auch bequem online von zu Hause aus.
Der neue Fischereischein wird in einem modernen und fälschungssicheren Scheckkartenformat mit NFC-Chip erstellt und direkt an den Antragsteller versandt. Zusätzlich wird der Nachweis auch als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone verfügbar sein. Die erstmalige Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
Wichtig: Bereits vor dem 01.07.2026 ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Erst danach müssen sie einmalig bei der zuständigen Behörde gegen den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Zudem werden Jugendfischereischeine abgeschafft. Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis einschließlich 15 Jahren können die Fischerei künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins ausüben.
Bei Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- einmalige Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins (Scheckkartenformat): 30,00€
- 1 Jahr Gültigkeit: 22,00€
- 5 Jahre Gültigkeit: 50,00€
Sobald Sie in Besitz eines lebenslangen Fischereischeins sind, ist es möglich, die Fischereiabgaben online zu entrichten.
- Personalausweis
- 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)
Kontakt
M. Grohmann
Backoffice
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 005
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Samstag: | Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat |
K. Hoff
Bürgerbüro
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 002
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Samstag: | Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat |
C. Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 003
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Samstag: | Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat |
M. Kamps
Bürgerbüro
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 003
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Samstag: | Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat |
C. Mühl
Bürgerbüro
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 004
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Samstag: | Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat |
M. Wloczek
Bürgerbüro
Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 001
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457
Werl
| Tag | Zeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Samstag: | Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat |
