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Den Werler Familienpass erhalten Personen und Familien, die bestimmte wirtschaftliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Auf Antrag wird der Familienpass für das laufende Kalenderjahr ausgestellt. Antragstellung und Ausstellung Ihres Familienpasses erfolgen im Bürgerbüro der Stadt Werl.
Familienpassberechtigte sind:
- Familien mit drei oder mehr Kindern und Alleinerziehende - jeweils bei Bezug von Wohngeld
- Personen mit Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) oder Grundsicherung
- Asylbewerber
- Alten-Pflegeheimbewohner, die über einen Barbetrag Taschengeld gem. § 35 SGB VII verfügen
- Heim-und Pflegekinder, die Leistungen nach dem SGB VIII beziehen.
Weitere Informationen sind im Bürgerbüro erhältlich.
Badkarten
Badermäßigungskarten werden bei Vorlage des Familienpasses am Freizeitbad Werl ausgegeben.
- Familienstammbuch
- Personalausweis
- Reisepass
- Nachweis über die Sozialleistungen
Die Ausstellung des Familienpasses ist gebührenfrei.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
M.
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
K.
Hoff
Bürgerbüro
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Freitag
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Samstag
Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
Freitext
Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
C.
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
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Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
- buergerbuero@werl.de
M.
Kamps
Bürgerbüro
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Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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Im Moment telefonische Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Durchwahl 800-3212 oder online
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C.
Mühl
Bürgerbüro
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Service-Samstag 10:00-12:00 Uhr einmal im Monat
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M.
Wloczek
Bürgerbüro
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Familienpass
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Familienpassberechtigte sind:
- Familien mit drei oder mehr Kindern und Alleinerziehende - jeweils bei Bezug von Wohngeld
- Personen mit Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) oder Grundsicherung
- Asylbewerber
- Alten-Pflegeheimbewohner, die über einen Barbetrag Taschengeld gem. § 35 SGB VII verfügen
- Heim-und Pflegekinder, die Leistungen nach dem SGB VIII beziehen.
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Badkarten
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- Personalausweis
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