Familienpass

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Den Werler Familienpass erhalten Personen und Familien, die bestimmte wirtschaftliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Auf Antrag wird der Familienpass für das laufende Kalenderjahr ausgestellt. Antragstellung und Ausstellung Ihres Familienpasses erfolgen im Bürgerbüro der Stadt Werl.

Familienpassberechtigte sind:
- Familien mit drei oder mehr Kindern und Alleinerziehende - jeweils bei Bezug von Wohngeld
- Personen mit Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) oder Grundsicherung
- Asylbewerber
- Alten-Pflegeheimbewohner, die über einen Barbetrag Taschengeld gem. § 35 SGB VII verfügen
- Heim-und Pflegekinder, die Leistungen nach dem SGB VIII beziehen.

Weitere Informationen sind im Bürgerbüro erhältlich.

Badkarten
Badermäßigungskarten werden bei Vorlage des Familienpasses am Freizeitbad Werl ausgegeben.

Die Ausstellung des Familienpasses ist gebührenfrei.

  • Familienstammbuch
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Nachweis über die Sozialleistungen

Kontakt

M. Grohmann

Backoffice
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K. Hoff

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C. Kambach-Böhnke

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M. Kamps

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C. Mühl

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M. Wloczek

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