Erschließungsbeiträge werden von den Grundstückseigentümern für die Neuerschließung von Grundstücken – insbesondere Baugrundstücken – zur Finanzierung erstmalig anzulegender Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Gemeinde benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Gemeinde beantragt werden.
- Formloser schriftlicher Antrag mit Lageplan
Erschließungsbeiträge werden von den Grundstückseigentümern für die Neuerschließung von Grundstücken – insbesondere Baugrundstücken – zur Finanzierung erstmalig anzulegender Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Gemeinde benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Gemeinde beantragt werden.
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Guido
Keßler
Liegenschaften (An- und Verkauf von Grundstücken)
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-2310
- Fax
- 02922 800-3098
- guido.kessler@werl.de
Karin
Schleimer
Gebäudebewirtschaftung
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-2312
- Fax
- 02922 800-3098
- karin.schleimer@werl.de
Dr. Tilman
Rademacher
Abteilungsleiter Recht und Immobilien, Stadtrechtsrat
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3001
- Fax
- 02922 800-3098
- tilman.rademacher@werl.de
Arne
Gantenbrinker
Anliegerbeiträge, Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3002
- Fax
- 02922 800-3098
- arne.gantenbrinker@werl.de
Thomas
Hupertz
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3005
- Fax
- 02922 800-3098
- thomas.hupertz@werl.de
Carolin
Becker
Immoblienmanagement
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-2314
- Fax
- 02922 800-3098
- carolin.becker@werl.de
Melanie
Müller
Beitragswesen
- Telefon
- 02922 800-3004
- Fax
- 02922 800-3098
- melanie.mueller@werl.de
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden von den Grundstückseigentümern für die Neuerschließung von Grundstücken – insbesondere Baugrundstücken – zur Finanzierung erstmalig anzulegender Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Gemeinde benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Gemeinde beantragt werden.
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