Für die Erhebung der Elternbeiträge aller Kindertageseinrichtungen der Wallfahrtsstadt Werl liegt die Zuständigkeit bei der Kreisverwaltung in Soest.
Für die Erhebung der Elternbeiträge aller Kindertageseinrichtungen der Wallfahrtsstadt Werl liegt die Zuständigkeit bei der Kreisverwaltung in Soest.
Für die Erhebung der Elternbeiträge aller Kindertageseinrichtungen der Wallfahrtsstadt Werl liegt die Zuständigkeit bei der Kreisverwaltung in Soest.
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Für die Erhebung der Elternbeiträge aller Kindertageseinrichtungen der Wallfahrtsstadt Werl liegt die Zuständigkeit bei der Kreisverwaltung in Soest.