Mit dem 01.10.2017 ist das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" in Kraft getreten.
Alle gleichgeschlechtlichen Paare können jetzt die Ehe schließen.
Eine Begründung einer Lebenspartnerschaft ist nicht mehr möglich.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Für die Anmeldung ist das jeweilige Wohnsitzstandesamt zuständig.
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte persönlich oder auch telefonisch beim Standesamt.
Mit dem 01.10.2017 ist das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" in Kraft getreten.
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- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Helena
Freimut
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- Telefon
- 02922 800-3209
- Fax
- 02922 800-3297
- standesamt@werl.de
Helga
Idem
Standesbeamtin
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Ehe für Alle
Mit dem 01.10.2017 ist das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" in Kraft getreten.
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Eine kleine Übersicht, wo Sie Ihre Namensänderung bekanntgeben müssen (zum Abhaken und mit hilfreichen Links)