Zur Startseite (Schnelltaste 0) Nach oben springen (Schnelltaste 1) Zur Hauptnavigation springen (Schnelltaste 2) Zum Inhalt springen (Schnelltaste 3) Zur Suche springen (Schnelltaste 4) Zum Ende springen (Schnelltaste 5)

Brandschauen

Nach § 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ist in Gebäuden, die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, in Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine Brandschau durchzuführen.

Kontakt

Karsten Korte

Brandschutztechniker
Details

Wallfahrtsstadt Werl
Raum: C 006
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl

Öffnungszeiten
TagZeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr