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Beihilfen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch

Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.

Das Gesetz sieht außerdem in nachfolgenden Fällen eine Beihilfe für einmalige Bedarfe vor

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten;

  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt; 

Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen erhalten Sie auch unter dem Link: www.familien-wegweiser.de  

Beihilfe, SGBXII, Sozialhilfe

Kontakt

S. Kugelberg

stellv. Abteilungsleitung Buchstabe: F, P, Q
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S. Graf

Buchstaben: L-O, S-T
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M. Dommes

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