Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Das Gesetz sieht außerdem in nachfolgenden Fällen eine Beihilfe für einmalige Bedarfe vor
Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten;
Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt;
Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen erhalten Sie auch unter dem Link: www.familien-wegweiser.de
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Das Gesetz sieht außerdem in nachfolgenden Fällen eine Beihilfe für einmalige Bedarfe vor
Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten;
Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt;
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Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Das Gesetz sieht außerdem in nachfolgenden Fällen eine Beihilfe für einmalige Bedarfe vor
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Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt;
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Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Das Gesetz sieht außerdem in nachfolgenden Fällen eine Beihilfe für einmalige Bedarfe vor
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- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
S.
Kugelberg
Stellv. Abteilungsleiterin, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: F, P, Q, Kre-Kz
- s.kugelberg@werl.de
Inge
Thimel
Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: A, Ka-Kn
- inge.thimel@werl.de
M.
Dommes
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: B-E, G, Knj-Kra
- M.Dommes@werl.de
S.
Teuber
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: L-N, S
Soziales
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
- s.teuber@werl.de
D.
Denke
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch, Asylbewerberleistungen - Buchstaben: H-J,O, R, T-Z
- d.denke@werl.de
Beihilfen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch
Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
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