Bauabnahme

Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde vom Bauherrn oder Bauleiter jeweils eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.

Einteilung der Baubezirke