Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde vom Bauherrn oder Bauleiter jeweils eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
David
Dröppelmann
Bauordnung
- david.droeppelmann@werl.de
Simone
Landgraf-Glomb
Stellv. Abteilungsleiterin, Bauordnung - Bezirk I
- simone.landgraf-glomb@werl.de
Bärbel
Mehling
Bauordnung - Bezirk II
- baerbel.mehling@werl.de
Susanne
Schulte
- susanne.schulte@werl.de
Sandy
Luckmann
Bauordnung - Bezirk III
- sandy.luckmann@werl.de
Bauabnahme
Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde vom Bauherrn oder Bauleiter jeweils eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.