Auskunftssperre

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Jede Person, für die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht, hat die Möglichkeit eine Auskunftssperre, unter Darlegung der Gründe, zu beantragen.

Ergeben sich die oben geannnte Gefahren aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit, stellen Sie den Antrag bitte über Ihren Arbeitgeber.

Die Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.

 

Kontakt

M. Grohmann

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K. Hoff

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C. Kambach-Böhnke

Bürgerbüro
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M. Kamps

Bürgerbüro
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C. Mühl

Bürgerbüro
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M. Wloczek

Bürgerbüro
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