Abmeldung

Bei einem Wegzug aus der Wallfahrtsstadt Werl ist eine Abmeldung nicht mehr notwendig. Es muss lediglich eine Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde erfolgen. 

Bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Auszug aus einer Nebenwohnung bleibt die Abmeldung weiterhin bestehen. 

Abmeldung im Bürgerbüro:

Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro für:

Abmeldung mit der Online-Funktion des Personalausweises

 

Bitte schauen Sie unter den Punkt „Notwendige Unterlagen“, um zu erfahren, welche Dokumente zur Ummeldung benötigt werden. 

 

Kontakt

M. Grohmann

Backoffice
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K. Hoff

Bürgerbüro
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C. Kambach-Böhnke

Bürgerbüro
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M. Kamps

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C. Mühl

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M. Wloczek

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