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Erinnerung: Zählerstände bis 31. Oktober 2026 melden

Der Kommunalbetrieb Werl (KBW) erinnert alle Besitzer einer privaten zusätzlichen Wasseruhr daran, ihre Zählerstände bis spätestens 31. Oktober 2026 zu übermitteln.

Wichtig: Ab 2026 erfolgt keine Erinnerung per Post mehr.

Die Meldung kann schriftlich per Post oder via Mail unter gartenwasserzaehler@werl.de erfolgen.
Erforderliche Angaben: Zählerstand, Zählernummer, Name und Adresse.

Nur mit der Meldung vom Zählerstand kann eine Vergütung der anteiligen Schmutzwassergebühr zum Ende des Jahres erfolgen.

Tipp: Achten Sie auch auf die Eichfrist Ihres Zählers (alle 6 Jahre). Alte Zähler werden im Folgejahr nicht mehr berücksichtigt.