Der Kommunalbetrieb Werl (KBW) erinnert alle Besitzer einer privaten zusätzlichen Wasseruhr daran, ihre Zählerstände bis spätestens 31. Oktober 2026 zu übermitteln.
Wichtig: Ab 2026 erfolgt keine Erinnerung per Post mehr.
Die Meldung kann schriftlich per Post oder via Mail unter gartenwasserzaehler@werl.de erfolgen.
Erforderliche Angaben: Zählerstand, Zählernummer, Name und Adresse.
Nur mit der Meldung vom Zählerstand kann eine Vergütung der anteiligen Schmutzwassergebühr zum Ende des Jahres erfolgen.
Tipp: Achten Sie auch auf die Eichfrist Ihres Zählers (alle 6 Jahre). Alte Zähler werden im Folgejahr nicht mehr berücksichtigt.
