Rat der Wallfahrtsstadt Werl

Der Rat ist neben dem Bürgermeister Vertreter der Bürgerschaft. Er bleibt in Bezug auf seine Aufgabenstellung wichtigstes Gemeindeorgan. Die 38 Mitglieder des Rates und der Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Werl wurden für die Dauer von 5 Jahren direkt von den Einwohnern der Gemeinde gewählt. Vorsitzender des Rates ist der Bürgermeister.

Die Aufgaben des Rates legt die Gemeindeordnung (GO) in § 41 fest. Er beschließt über Angelegenheiten der Gemeinde, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält.

Dazu gehören zum Beispiel Grundsatzentscheidungen, wie:

  • die Grundsätze, nach denen die Verwaltung zu führen ist,

  • der Erlass der Haushaltssatzung und die Festsetzung des Investitionsprogramms,

  • der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen,

  • abschließende Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren,

  • die Festsetzung der allgemein geltenden Abgaben und privatrechtlichen Entgelte,

  • aber auch die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter,

  • sowie die Wahl des Beigeordneten und der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters.

Nähere Informationen zu den Gremien (Ausschüssen) und den Sitzungsterminen erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner der Wallfahrtsstadt Werl sowie allen Interessierten durch einen Klick links im Bürgerinformationssystem.

 

Fraktionsvorsitzende/Fraktionssprecher/-in der Wallfahrtsstadt Werl

Fraktion

Fraktionsvorsitzende/r

stellvertretende/r Fraktionsvorsitzende/r

2. stellvertretende/r Fraktionsvorsitzende/r

CDU

Klaus Eifler

Gerd Petermann

Ralf Offele

SPD

Sascha Quint

Thomas Grümme

 

B90/Grüne

Christian ZahediReinhard Scheer 
UWGSiegbert May  

FDP

Mayela Hiltenkamp

  

 

Yannik Overhage

Abteilung Verwaltungssteuerung
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