Ortsrecht

Das hier aufgeführte Ortsrecht ist eine Sammlung der im Stadtgebiet geltenden Vorschriften (Satzungen, Ordnungen, Verordnungen, Verträge und Vereinbarungen). Die Gemeinden können Ihre Angelegenheiten nach § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch Satzungen regeln. Zum Beispiel hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen (vergleiche § 7 Absatz 3 GO NRW).

Die Satzungen sind öffentlich bekanntzumachen. Nach der Hauptsatzung der Wallfahrtsstadt Werl werden öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt vollzogen.  Auf das Erscheinen des Amtsblattes wird in der in Werl erscheinenden Tageszeitung „Soester Anzeiger“ hingewiesen.

Yannik Overhage

Abteilung Verwaltungssteuerung
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