Öffentlichkeitsbeteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Das förmliche Verfahren zu Bauleitplanungen ist durch die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) fest umrissen.

Ziel ist die Beteiligung der Bürger/Öffentlichkeit an planerischen Entscheidungsprozessen und zwar in einer Zweistufigkeit:
 

  1. bereits vor Verfestigung der Planungen als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz I BauGB (Durchführung als Versammlung oder Durchführung als Offenlegung) um damit der Öffentlichkeit zu ermöglichen, Ihre Belange und Vorstellungen möglichst frühzeitig in den Planungs- und Entscheidungsprozess der Gemeinde eingehen zulassen und

  2. zu konkreten Planungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB.

Über alle Beteiligungen wird im Amtsblatt der Wallfahrtsstadt Werl informiert. Zum besseren Verständnis sind bei den Bekanntmachungen in der Regel Übersichtspläne abgedruckt.

In den Bekanntmachungen werden Zeitpunkt und Ort der Versammlung sowie die Planungsziele genannt. Im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligungen werden die Ziele und Zwecke, Alternativen sowie die Auswirkungen der Planungen aufgezeigt. Es ist Gelegenheit sich zu den Planungen zu äußern und die Planungen zu erörtern. Jedermann hat noch mindestens 14 Tage lang nach der Beteiligung die Möglichkeit, Anregungen zu den Bauleitplanungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorzubringen.
Finden Beteiligungen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt, wird der Offenlegungszeitraum und der Ort, wo die Planunterlagen eingesehen werden können, in der amtlichen Bekanntmachung genannt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass während dieser Zeit jedermann die Planungen erörtern zu den Planungen und deren Auswirkungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Anregungen vorbringen kann.

Welche Planarten/-verfahren gibt es noch?

  • Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

  • Verfahren zu Änderungen des Flächennutzungsplanes

  • Bebauungsplanverfahren und Bebauungsplanänderungen

  • Vorhabenbezogene Bebauungspläne

  • Verfahren zu Veränderungssperren

  • Verfahren zu Satzungen über die Festlegung der im Zusammenhang  

  • bebauten Ortsteile

  • Satzungen über die örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung)

  • Satzungen über Sanierungsgebiete

Beteiligung der Öffentlichkeit

Regina Schulte

Details

Heike Hanekrad

Details

Stefanie Rück

Details