Natur und Landschaft

Die Landschaft um Werl ist über Jahrhunderte durch die Landwirtschaft geprägt. Entstanden ist eine Kulturlandschaft mit vielen unterschiedlichen Naturräumen. Diese Landschaft zu pflegen und zu erhalten ist eine wichtige Aufgabe für den Natur- und Landschaftsschutz. Hierbei geht es nicht nur darum zu bewahren, sondern vielmehr auch zu entwickeln und bei unvermeidbaren Eingriffen in den Naturhaushalt geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu treffen.

Die unten angegebenen Seiten enthalten Informationen über Natur und Landschaft und deren Schutz in Werl.

Der aufmerksame Betrachter kann oft kuriose Naturentdeckungen machen.

Der Ausgleichsflächenpool der Wallfahrtstadt Werl befindet sich im Werler Stadtwald im Bereich der ehemals militärisch genutzten Flächen. Hier erfolgt auf einer Gesamtfläche von 53 Hektar nach Abbruch der Gebäude und Entsiegelung der Wege und Plätze die Entwicklung eines naturnahen Laubwaldes unter Einbeziehung bereits vorhandener Alt- und Totholzbestände.

Diese Maßnahmen ökologischer Aufwertung werden als Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 15 Bundesnaturschutzgesetz gewertet.

Die zentrierte Lage innerhalb des Werler Stadtwaldes und die Strukturvielfalt der zu entwickelnden Biotope einerseits sowie das Vorhandensein großer zu entsiegelnder Flächen andererseits begründen die hervorragende Effektivität der Kompensationsmaßnahmen. Dieser Vorteil erlaubt es der Wallfahrtsstadt Werl, Kompensationsfläche im Ausgleichsflächenpool Stadtwald über den eigenen Bedarf hinaus auch Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Abwicklung erfolgt unter Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Soest und Vereinbarung einer Geldleistung an die Wallfahrsstadt Werl, die die Maßnahmen für den ausgleichspflichtigen Dritten plant, umsetzt und pflegt.

Sollten Sie an einem Angebot für Kompensationsmaßnahmen im Ausgleichsflächenpool Stadtwald interessiert sein, gibt Ihnen die Wallfahrtsstadt Werl gerne Auskunft.

Durch Rückbau der Gebäude und Entsiegelung von Flächen auf den ehemaligen Campgelände im Werler Stadtwald, soll ein Ausgleich für Eingriffe in die Natur durch Baumaßnahmen an anderer Stelle geschaffen werden. Nach abgeschlossener Entwicklung werden diese Bereiche dann auch wieder für die Bevölkerung zugänglich sein.

Die Wallfahrtstadt Werl, unterstützt von Bürgerinnen und Bürgern, bemüht sich seit vielen Jahren um den Erhalt des für das Wohl der hier lebenden Menschen so wichtigen Baumbestandes.

Auch der Umweltausschuss hat in seinen Beratungen die Wichtigkeit eines aktiven Baumschutzes immer wieder hervorgehoben.
In Anbetracht der zahlreichen Wohlfahrtswirkungen von Bäumen, vertrauen die Ausschussmitglieder bei der Erhaltung wertvoller und stadtbildprägender Bäume mehrheitlich auf die freiwillige Eigeninitiative und Einsicht der Bürgerinnen und Bürger.

Eine Baumschutzsatzung gibt es im Stadtgebiet Werl daher nicht, es können jedoch auch Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern im Rahmen der Bauleitplanung oder auf vertraglicher Grundlage bestehen.

Vor einer Beseitigung von Bäumen und Sträuchern ist daher eine Information erforderlich ob ein Schutzstatus besteht.

Generell sollte vor einer Baumbeseitigung deren tatsächliche Notwendigkeit, unter gleichrangiger Abwägung aller Argumente, geprüft werden, denn jeder Verlust bedeutet auch Einbußen für Stadtbild und Wohnqualität, Klima und Umwelt sowie den Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen.

Das Umweltbüro ist auf Anfrage gern behilflich, dort erhalten Sie auch weiteres Informationsmaterial über Bäume und einheimische Gehölze.

Die Landschaftswarte, die sogenannten "Beauftragten für den Außendienst", werden vom Landschaftsbeirat des Kreises Soest für jede kreisangehörige Stadt und Gemeinde auf deren Vorschlag bestellt. Wesentliche Aufgabe der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Landschaftswacht ist es, die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu benachrichtigen und insbesondere durch Beratung und Aufklärung vor Ort darauf hin zu wirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden.

Für das Werler Stadtgebiet sind vier Landschaftswarte bestellt:

  • Roland Becker, östliches Stadtgebiet, Telefon: 02922 85267
  • Dietrich Berghammer, südliches Stadtgebiet, Telefon: 02922 2250
  • Ulrich Kryn, westliches Stadtgebiet, Telefon: 02922 3845
  • Karl-Heinz Kaiser, nördliches Stadtgebiet, Telefon: 02922 2755

Maßnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz sind auch im privaten Bereich von wesentlicher Bedeutung, denn auch auf kleinstem Raum im Garten können Biotope geschaffen werden, die Pflanzen und Tierarten Lebensraum in Dorf und Stadt bieten. Grundstücke in Ortsrandlagen, können bei standortgerechter Bepflanzung hervorragend zur Einbindung des Siedlungsraums in die freie Landschaft beitragen. Freiliegende Grundstücke kommen durch Anlage von Biotopen zu Refugien in der Landschaft und sogenannten Trittsteinbiotopen für wandernde Tierarten werden. Aber auch die Pflege oder Wiederherstellung von Biotopen oder Landschaftselementen ist ein wichtiger Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Stellen.

Folgende Förderungen von privaten Maßnahmen im Natur- und Landschaftsschutz werden angeboten:

  • Umweltpreis der Wallfahrtsstadt Werl
    Ansprechpartner: Umweltbüro, Herr Pradel, Telefon: 02922 800-3003
  • Kostenlose Beschaffung von Pflanzgut für Hecken und Obstwiesen in der freien Landschaft
    Ansprechpartner: Kreis Soest, Telefon: 02921 300
  • Finanzielle Förderung der Kopfbaumpflege in der freien Landschaft
    Ansprechpartner: Kreis Soest, Telefon: 02921 300
  • Anteilfinanzierung von Maßnahmen im Natur- und Landschaftsschutz
    Ansprechpartner: Bezirksregierung Arnsberg, Telefon: 02931 820

Alte Kopfbäume prägen die Hellwegbörde, sie sind Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Schutz und Pflege sind ein wichtiger Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Die Wallfahrtsstadt Werl bietet fachkundigen Bürgern die Möglichkeit zur ökologisch orientierten Nutzung und Pflege von städtischen Biotopen (zum Beispiel Weiden, Wiesen, Obstwiesen) in Form von Pacht, Patenschaften und anderen Vereinbarungen an.

Sollten Sie Interesse an der Nutzung und Pflege städtischer Biotope haben, melden Sie sich bitte im Umweltbüro.

Ausgleichsflächen werden durch private Schafbeweidung in der Vegetationsentwicklung reguliert. Gehölzaufwuchs wird so zu Gunsten der Entwicklung einer kräuterreichen Wiesenstruktur vermieden.

Oben: Grünsandstein mit Mauerraute in Büderich, Kopfbäume am Mühlenbach in Mawicke, Kräuterreiche Flächen bieten Insekten Lebensraum. Mitte: Die vielfältige Landschaft des unteren Hellwegs bei Westönnen. Unten: Die Dornen der Heckenrose bieten Schutz für Kleintiere, Quellaustritt in Büderich.

Landeskundliche Beschreibung des Naturraumes und des Landschaftsbildes

Das Stadtgebiet Werl mit einer Flächengröße von 76,35 Quadratkilometern liegt in der naturräumlichen Haupteinheit Hellwegbörde. Der tiefste Punkt befindet sich in der Werler Vöhde mit 73 Meter über Normalnull, der höchste Punkt auf dem Haarkamm im Stadtwald mit 220 Meter über Normalnull Aufgrund des ozeanisch geprägten Klimas sind die Sommer mäßig warm und die Winter mild. Die Jahresmitteltemperatur beträgt 9,5° Celsius, an Niederschlag fallen circa 730 Millimeter im Jahr. Als Hauptwindrichtungen sind West-, Südwest und Ostwinde festzustellen.

Der Haarstrang im südlichen Bereich des Stadtgebietes, auch oberer Hellweg oder Oberbörde genannt, wird aufgebaut von wasserdurchlässigen Kalk- und Kalkmergelgesteinen. Er fällt nach Norden hin ab. Der hier auftretende Niederschlag versickert unterirdisch im klüftigen Gestein und tritt an der Grenze zum flachen, unteren Hellweg, auch Unterbörde genannt, in einer Vielzahl von Quellen wieder auf. Die Bildung dieses Quellhorizontes beruht auf der Wasserundurchlässigkeit des Emschermergels, der den geologischen Untergrund des unteren Hellwegs darstellt und ungefähr auf einer Linie parallel zur Bundesstraße 1 auf das Kalkgestein des oberen Hellwegs trifft. Der Quellhorizont ist Ursprung der verschiedenen Bäche, die zwischen langgestreckten, flachen Rücken den unteren Hellweg durchziehen und träge fließend nach Norden in die Lippe entwässern.

Aus einer mächtigen Lößschicht, die als vom Wind herangeführtes Sediment der letzten Eiszeit vor dem Haarstrang abgelagert wurde, entwickelten sich mit Ausnahme in den Bachniederungen Braunerden und Parabraunerden. Diese Bodentypen zeichnen sich aufgrund ihrer günstigen Bodeneigenschaften als optimale Ackerböden aus. Hier werden hauptsächlich Getreide, Zuckerrüben, Mais und Gemüse angebaut. Die Bachniederungen weisen grundwasserbeeinflusste Gleyböden auf.

Das Vorherrschen des Ackerbaus führt dazu, dass Werl mit einem Flächenanteil von nur 3 % Wald als sehr waldarm zu charakterisieren ist. Dennoch erfreut sich der Werler Stadtwald, die größte zusammenhängende Waldfläche von ca. 200 Hektar, bei Naherholungssuchenden größter Beliebtheit. Hier ist auch innerhalb der ehemals militärisch genutzten Campfläche der städtische Ausgleichsflächenpool zu finden.

Von der großen Anzahl ehemaliger Steinbrüche am oberen Hellweg sind nur wenige vor Verfüllungen verschont geblieben, diese zeigen sich heute mit ihren Steilwänden als besonderes Refugium für Flora und Fauna. Als weiteres typisches Landschaftselement des oberen Hellwegs sind die Schledden zu nennen, die als periodisch wasserführende Trockentäler nur nach starken Regenfällen Wasser führen und ebenfalls häufig verfüllt wurden. Der Rest einer großen Schledde ist am Waltringer Weg zwischen dem Ortsausgang und der Autobahn zu beobachten. Das an den Flanken des Tales frei anstehende Kalkgestein bietet Pflanzenspezialisten besondere Standortbedingungen.

Die Landschaft des unteren Hellwegs wird neben den ackerbaulich genutzten Flächen durch eine große Anzahl von Kleingewässern, durch Feldgehölze und Kopfbaumgruppen geprägt. Neuanlagen von Obstwiesen, Sukzessionsflächen sowie Hecken- und Gehölzpflanzungen der jüngsten Vergangenheit bereichern die Landschaft um weitere Biotope.

Die Prächtige alte Linde vor dem Haus, Im Oberdorf 5, in Hilbeck, ist wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit als Naturdenkmal festgesetzt.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest betreibt die Landschaftsplanung für das Kreisgebiet. Im Landschaftsplan VI "Werl" werden alle Schutzausweisungen dargestellt und in der zugehörigen Satzung erläutert. Die "Festsetzungskarte" stellt alle Regelungen aus dem Landschaftsplan dar, in der "Karte der nachrichtlichen Darstellungen" werden die naturschutzfachlichen Festsetzungen aus Rechtsgrundlagen außerhalb des Landschaftsplans gezeigt. Unter "Formulare und Informationen ..." unten auf dieser Seite können die Satzung und die zugehörigen Karten aufgerufen werden.

Im Stadtgebiet Werl sind folgende Schutzgebiete und Objekte festgesetzt:

C.1 Naturschutzgebiet (NSG):

C.1.01 Naturschutzgebiet "Laubwald bei Haus Westrich"
C.1.02 Naturschutzgebiet "Mühlenbach/Siepenbach"
C.1.03 Naturschutzgebiet "Salzbach"

C.2 Landschaftsschutzgebiete (LSG):

C.2.01 Landschaftsschutzgebiet "Seseke-Niederung"
C.2.02 Landschaftsschutzgebiet "Pentling/Pröbsting"
C.2.03 Landschaftsschutzgebiet "Haus Borg"
C.2.04 Landschaftsschutzgebiet "Werl West"
C.2.05 Landschaftsschutzgebiet "Werler Wald"
C.2.06 Landschaftsschutzgebiet "Werl Süd"
C.2.07 Landschaftsschutzgebiet "Mühlenbach"
C.2.08 Landschaftsschutzgebiet "Salzbach"

C.3 Naturdenkmal (ND):

Festsetzung aus dem "Landschaftsplan" im Außenbereich (s. u. Festsetzungskarte)

C.3.01 1 Kastanie, Hilbeck
C.3.02 1 Blutbuche, Westhilbeck
C.3.03 1 Platane, Haus Borg
C.3.04 3 Linden, Holtum
C.3.05 3 Kastanien, Haus Westrich
C.3.06 1 Kastanie, 1 Winterlinde, Büdrich
C.3.07 2 Linden, Büderich
C.3.08 1 Eiche, Luigs Mühle

Festsetzungen aus der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen ..." im Innenbereich (s. u. Karte der nachrichtlichen Darstellungen) 

1 Linde, Hilbeck, Im Oberdorf
1 Rotbuche, Hilbeck, Höhenweg im Garten
1 Libanonzeder, Werl, Parkfriedhof
1 Patane, Werl, Am alten Schloss/Wickeder Straße
1 Blutbuche, Werl, Neuerstraße, im Garten
1 Platane, Werl, Steinerstraße/Ecke Neuergraben
1 Platane, Werl, Höppe, im Freibad
1 Kastanie, Werl, Höppe, im Freibad
1 Bergulme, Werl Kälbermarkt
1 Tulpenbaum, Werl; Siederstraße, Eingang Kurpark
1 Eiche, Werl, Unnaer Straße, Krankenhaus
1 Schwarzkiefer, Werl; Hammer Straße
1 Linde, Büderich, An der Kirche

C.4 Geschützte Landschaftsbestandteile (LB):

C.4.01 LB "Steiner Holz"
C.4.02 LB "Strangbach"
C.4.03 LB "Wälder zwischen Hilbeck und Pröbsting"
C.4.04 LB "Kleingewässer Pentling/Pröbsting"
C.4.05 LB "Brachfläche, ehemalige Obstwiese Mailoh"
C.4.06 LB "Gehölzstrukturen zwischen Werl und Büderich"
C.4.07 LB "Schlammbach"
C.4.08 LB "Hohlwege bei Haus Westrich"
C.4.09 LB "Schellhornbach"
C.4.10 LB "Baumhecke südwestlich Holtum"
C.4.11 LB "Gehölzstrukturen südlich Büderich und A 44"
C.4.12 LB "Laubwäldchen nördlich des Stadtwaldes"
C.4.13 LB "Birnbaumalleen Nähe A 445"
C.4.14 LB "Hecken südlich Werl"
C.4.15 LB "Baumhecke südlich Blumental"
C.4.16 LB "Gehölzstrukturen an der Straße nach Bremen"
C.4.17 LB "Landschaftselemente südlich Westönnen und A 44"
C.4.18 LB "Gehölzstreifen südlich Westönnen entlang der K2"
C.4.19 LB "Ehemalige Abgrabung südöstlich Westönnen"
C.4.20 LB "Baumhecken bei Mawicke"
C.4.21 LB "Steinbruch südlich Westönnen"
C.4.22 LB "Eichen-/Buchenwäldchen bei Ostuffeln"
C.4.23 LB "Teiche bei Westönnen und Mawicke"
C.4.24 LB "Kopfbaumreihe nördlich Westönnen"
C.4.25 LB "Weiden-Bruchwald bei Haus Köningen"
C.4.26 LB "Wäldchen am Uffelbach"

Besondere Regelungen zu den geschützten Teilen von Natur und Landschaft enthalten die jeweils grundlegenden Rechtsnormen.
Die hier aufgeführten Schutzausweisungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Andreas Pradel

Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt Umweltbüro
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