Stärkungspakt NRW -Einzelfallhilfen für Bezieher öffentlicher Leistungen und Einwohner mit geringen Einkommen-
Bei Preisen für Energie und Lebensmittel ist es aufgrund der aktuellen Krise zu einer hohen Inflation gekommen. Nicht nur Bürger der Stadt Werl, sondern auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind davon betroffen. Zur Unterstützung stellt das Land NRW Fördermittel aus dem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW“ in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung, von denen auch die Stadt Werl einen individuellen Betrag zum Verteilen erhält.
Nachdem bislang schon soziale Infrastrukturen Anträge stellen konnten sind nun auch Einzelfallhilfen für Bürger möglich.
Wer kann Anträge auf eine Einzelfallhilfe stellen?
Alle Einwohner der Stadt Werl, die öffentlichen Leistungen beziehen oder über ein geringes Einkommen und kein übermäßiges Vermögen verfügen.
Welche Einkommensgrenzen und Vermögensgrenzen gelten, wenn ich nicht Bezieher öffentlicher Leistungen bin?
Ein-Personen Haushalt | 1.250,00 € netto monatlich |
Zwei-Personen Haushalt | 1.750,00 € netto monatlich |
Drei-Personen Haushalt | 2.250,00 € netto monatlich |
Vier-Personen Haushalt | 2.750,00 € netto monatlich |
Für jede weitere Person | plus 500,00 € |
Vermögensfreibetrag: | 1.000 € pro Person im Haushalt |
Wofür können Einzelfallhilfen aus dem Stärkungspakt NRW beantragt werden?
Im Rahmen der Einzelfallhilfen können aus dem Unterstützungsprogramm u.a. Hilfen für Stromnachzahlungen in diesem Jahr (Entstehung im Jahr 2023 – nicht Schulden aus dem Jahr 2022), Einschulungsbeihilfen für Schulanfänger und der Austausch von defekten Kühlschränken, Waschmaschinen und Herden in Anspruch genommen werden. Außerdem können Hilfesachleistungen für allgemein Notlagen erbracht werden.
Wichtig hierbei ist:
- Die Kosten können aus eigenen Mitteln nicht bewältigt werden.
- Etwaige vorrangige Leistungsansprüche (z.B. Sozialleistungen) bestehen nicht.
- Die Kosten sind im Kalenderjahr 2023 entstanden
Wo kann ich Anträge stellen?
Anträge können an folgenden Stellen der Stadt Werl gestellt werden:
Sozialdienst katholischer Frauen
Geschäftsstelle Werl
Mellinstr. 5, 59457 Werl
Frau Lange
02922 8704 17
Stadtverwaltung Werl
Abteilung Soziales
Hedwig-Dransfeld-Str. 23
Herr Denke
02922 800 5011
Allgemein Antragszeiten bei beiden Antragsstellen:
Dienstags: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:30 Uhr – 17:00 Uhr
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Letztmalige Antragsstellungen sind am 15.12.2023 möglich.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Maßgebliche Nachweis über den Notstand
(Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Bilder, etc)
- Nachweis über den Bezug öffentlicher Leistungen
(Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII, Bürgergeld nach dem SGB II, Leistungen nach dem AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag, BaföG, BAB)
sofern Sie kein Empfänger öffentlicher Leistungen sind, zusätzlich (betreffend aller Mitglieder des Haushaltes):
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate aller vorhanden Konten
(Girokonten, Tagesgeldkonten, Sparbücher)
- Letzten 2 Lohnabrechnungen
- Unterhaltsnachweise (Regelung oder Kontoauszug)
- Kindergeldnachweise (Bescheid oder Kontoauszug)
- Sonstige Nachweise über Einkommen und Vermögen
(Depotstatus, KfZ-Schein, zugeflossen Nebenkostenguthaben oder Steuerrückerstattungen)
Die Stadtverwaltung Werl weist daraufhin, dass kein Anspruch auf eine Unterstützung aus dem Stärkungspakt NRW besteht. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung. Sobald die vorgesehenen Mittel erschöpft sind, werden keine Leistungen mehr gewährt.