Vereins- und Versammlungswesen
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer vorübergehenden Gaststätte
Für den vorübergehenden Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank bei einer öffentlichen Veranstaltung, wie zum Beispiel Oberstufenfete, Landjugendfete, Konzert, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung et cetera, ist eine Schankerlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes erforderlich. Bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen eine Vielzahl von Gästen zu erwarten ist, wird die Schankerlaubnis nur unter besonderen Auflagen erteilt. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Ordnungsamt.
Für die Erteilung einer Schankerlaubnis kann eine Gebühr zwischen 25 € und 200€ erhoben werden.