Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskünfte über
- Vor- und Familiennamen
- Anschrift
- Doktorgrad
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Zum 1. November 2015 hat sich das Meldegesetz geändert. Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister stehen Ihnen zur Verfügung:
schriftlich oder persönlich
Auskünfte aus dem Melderegister können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen. Um unseren Online-Service zu nutzen, klicken Sie hier.
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Die Verwaltungsgebühr für eine einfache Melderegister-Auskunft beträgt 11,00 €.
Sie können diese Gebühr entweder per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse SoestWerl, IBAN DE56 4145 0075 0000 0000 59 , BIC WELADED1SOS zahlen.
Bei einer Vorabüberweisung fügen Sie Ihrer Anfrage bitte den Zahlungsnachweis bei. Bei persönlichem Erscheinen ist die Gebühr bar oder per EC-Karte zu zahlen.
Eine Auskunftserteilung gegen Rechnung bzw. mit Lastschrifteinzug ist nicht möglich.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-0
- Fax
- 02922 800-3298
- post@werl.de
- Bemerkung
Manuela
Grohmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Freitext
einen Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Raum:
Raum C 004
Email:
buergerbuero@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-0
- Fax
- 02922 800-3298
- post@werl.de
- Bemerkung
Christine
Kambach-Böhnke
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Freitext
einen Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Raum:
Raum C 001
Email:
buergerbuero@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-0
- Fax
- 02922 800-3298
- post@werl.de
- Bemerkung
Monika
Kamps
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Freitext
einen Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Raum:
Raum C 001
Email:
buergerbuero@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-0
- Fax
- 02922 800-3298
- post@werl.de
- Bemerkung
Nils
Kötter
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Freitext
einen Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Raum:
C 002
Email:
buergerbuero@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 800-0
- Fax
- 02922 800-3298
- post@werl.de
- Bemerkung
Claudia
Mühl
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Freitext
einen Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Raum:
Raum C 003
Email:
buergerbuero@werl.de
Melderegister-Auskunft
Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskünfte über
- Vor- und Familiennamen
- Anschrift
- Doktorgrad
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Zum 1. November 2015 hat sich das Meldegesetz geändert. Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister stehen Ihnen zur Verfügung:
schriftlich oder persönlich
Auskünfte aus dem Melderegister können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen. Um unseren Online-Service zu nutzen, klicken Sie hier.
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Die Verwaltungsgebühr für eine einfache Melderegister-Auskunft beträgt 11,00 €.
Sie können diese Gebühr entweder per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse SoestWerl, IBAN DE56 4145 0075 0000 0000 59 , BIC WELADED1SOS zahlen.
Bei einer Vorabüberweisung fügen Sie Ihrer Anfrage bitte den Zahlungsnachweis bei. Bei persönlichem Erscheinen ist die Gebühr bar oder per EC-Karte zu zahlen.
Eine Auskunftserteilung gegen Rechnung bzw. mit Lastschrifteinzug ist nicht möglich.