Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer betragen:
- Grundsteuer A = 478 vom Hundert
- Grundsteuer B = 800 vom Hundert
Der Hebesatz wird jedes Jahr vom Rat in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Besteuert wird der Grundbesitz. Bei der Grundsteuer A sind dies die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und bei der Grundsteuer B die sonstigen Grundstücke.
Steuerpflichtig ist derjenige, dem diese Vermögensobjekte zuzurechnen sind. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag. Dies ist der Einheitswert des Betriebes beziehungsweise des Grundstückes multipliziert mit einer Steuermesszahl. Dieser so ermittelte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Olaf
Stümpel
Abteilungsleiter Finanzen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Raum:
Raum B 021
Email:
olaf.stuempel@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
Olaf
Stümpel
Abteilungsleiter Finanzen
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Raum:
Raum B 021
Email:
olaf.stuempel@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922-8002001
- Fax
- 02922-8001999
- post@werl.de
- Bemerkung
M.
Kirchhoff-List
Steuerwesen (Grundsteuern A - L)
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Raum:
B 020
Email:
m.kirchhoff-list@werl.de
- Anschrift
- 001 Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl
- Telefon
- 02922 8002001
- Fax
- 02922 8002099
- post@werl.de
- Bemerkung
Christiane
Brinkmann
Steuerwesen (Grundsteuern M - Z)
Wallfahrtsstadt Werl
Montag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Raum:
Raum B 019
Email:
christiane.brinkmann@werl.de
Grundsteuer
Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer betragen:
- Grundsteuer A = 478 vom Hundert
- Grundsteuer B = 800 vom Hundert
Der Hebesatz wird jedes Jahr vom Rat in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Besteuert wird der Grundbesitz. Bei der Grundsteuer A sind dies die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und bei der Grundsteuer B die sonstigen Grundstücke.
Steuerpflichtig ist derjenige, dem diese Vermögensobjekte zuzurechnen sind. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag. Dies ist der Einheitswert des Betriebes beziehungsweise des Grundstückes multipliziert mit einer Steuermesszahl. Dieser so ermittelte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.