Fahrzeugumschreibungen
Beschreibung
Ab dem 01.04.09 ist es im Bürgerbüro der Stadt möglich, neue Anschriften auf Fahrzeugscheinen einzutragen.
Dies gilt nur, wenn man innerhalb des Kreises Soest nach Werl umgezogen ist, also kein Kennzeichen geändert werden muss.
Alle anderen Angelegenheiten, zum Beispiel Ersatz des Fahrzeugscheines, Fahrzeug- Ab- oder Ummeldungen von Haltern oder aus anderen Kreisen oder Neuanmeldung ist weiterhin nur beim Bürgerservice des Kreises Soest oder direkt beim Straßenverkehrsdienst möglich.
Kosten
11,- Euro
Notwendige Unterlagen
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
