Getrennter Entwässerungsmaßstab seit dem 01.01.2006

Beschreibung

Im Auftrag der Stadt Werl ist vom KBW die Gebührenumstellung zum 01.01.2006 vom bisherigen Einheits-Frischwasserverbrauchsmaßstab auf eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser vorgenommen worden.

Hintergrund:

Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation wurde bis zum 31.12.2005 eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Trinkwassermenge gekoppelt war. In dieser Gebühr waren sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Seit dem 01.01.2006 wird die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung berechnet. Zur Ermittlung der versiegelten Flächen wurde das Stadtgebiet überflogen, Luftbilder erstellt und hieraus die versiegelten Flächen erfasst. Nach Abgleich mit der Liegenschaftdatei gingen die ermittelten Flächen in Erfassungsblätter ein. Die Eigentümer konnten die ermittelten Daten bestätigen oder nicht zutreffende Daten korrigieren. Diese Daten sowie die Daten der öffentlichen Flächen (Straßen, Fußwege etc.) wurden in eine sogenannte Flächendatei eingearbeitet und ausgewertet. Für die fehlenden Grundstücke wurden die Daten vergleichbar hochgerechnet. Auf Grundlage dieser Daten und der Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasserkosten wurde nun die Gebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt kalkuliert. Die Grundstückseigentümer erhielten abschließend eine Grundlageninformation, in der die ausgewerteten Daten aus den Erfassungsblättern als gebührenrelevante Flächen zusammenfassend dargestellt waren.

Veranlagung seit 01.01.2006

Der Rat der Stadt Werl hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 beschlossen, ab dem 01.01.2006 diese Gebührenumstellung vorzunehmen. Gleichzeitig erfolgt der Einzug der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr einheitlich durch die Stadtwerke Werl GmbH. Das bedeutet, dass in den Stadtteilen die gesamten Gebühren nicht mehr durch das städt. Steueramt eingezogen werden, sondern in monatlichen Raten über die Rechnung der Stadtwerke Werl GmbH zusammen mit den sonstigen Leistungen der Stadtwerke eingezogen werden.
Die aktuelle Entwässerungssatzung und die dazu gehörige Gebührensatzung können hier eingesehen bzw. herunter geladen werden.

Zuständige Ansprechpartner:

Michael Grote (Sachbearbeitung)
Telefon: 02922/800-8113
Fax:      02922/800-8198
eMail:   michael.grote@werl.de

Bernhard Worm (Erfassung von Neubauten)
Telefon: 02922/800-8103
Fax:      02922/800-8198
eMail:   bernhard.worm@werl.de

Zuständige Abteilung

Kommunalbetrieb Werl (KBW)