Elterngeld und Elternzeit und Erziehungsgeld
Beschreibung
Für Geburten ab dem 01. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbsfähige Elternteile mindestens 300 Euro.
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen und Drillingen wird das Elterngeld erhöht.
Ausführliche Informationen zum Elterngeld erhalten Sie beim Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch den
Kreis Soest
Hoher Weg 1 - 3
59494 Soest
Tel. 02921/30-2053
Fax. 02921/30-3450
www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr244.php
Erziehungsgeld
Für Kinder, die vor dem 01. Januar 2007 geboren sind, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Die Antragsannahme und Leistungsgewährung erfolgt durch die
Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Tel. 0251/4110
Ausführliche Infos erhalten Sie unter folgenden Links:
Elterngeld und Elternzeit
Erziehungsgeld
familien-wegweiser
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
