Unterhaltssicherung

Beschreibung

Gewährung von Leistungen der Unterhaltssicherung für Wehr- / Zivildienstleistende sowie Wehrübende (einschließlich deren Angehörige).

Diese Leistungen werden jedoch nicht von der Stadt Werl bewilligt.

Die Stadt Werl ist den betroffenen Personen bei der Antragsstellung behilflich.

Ansprechpartner/innen sind die Mitarbeiter des Versicherungsamtes.

Rechtsgrundlagen

Unterhaltssicherungsgesetz
Zivildienstgesetz

Zuständige Abteilung

Versicherungswesen