Unterhaltssicherung
Beschreibung
Gewährung von Leistungen der Unterhaltssicherung für Wehr- / Zivildienstleistende sowie Wehrübende (einschließlich deren Angehörige).
Diese Leistungen werden jedoch nicht von der Stadt Werl bewilligt.
Die Stadt Werl ist den betroffenen Personen bei der Antragsstellung behilflich.
Ansprechpartner/innen sind die Mitarbeiter des Versicherungsamtes.
Rechtsgrundlagen
Unterhaltssicherungsgesetz
Zivildienstgesetz
