Kindergeld und Kinderzuschlag
Beschreibung
Für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist die Stadt Werl selbst nicht zuständig.
Zuständige Behörde ist:
Agentur für Arbeit Meschede - Familienkasse -
Brückenstraße 10
59872 Meschede
Telefon: 0180 1 546337 (Kinder) Mo-Fr 8:00 - 18:00 Uhr
0180 1 9245864 (Zahlung) Mo-So 8:00 - 24:00 Uhr
E-Mail: Familienkasse-Meschede@arbeitsagentur.de
Informationen aus "erster Hand" erhalten Sie daher von der genannten Behörde und im Internet unter:
www.familienkasse.de
www.kinderzuschlag.de
www.bmfsjf.de
www.familien-wegweiser.de
Rechtsgrundlagen
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Einkommensteuergesetz (EStG)
