Kindergeld und Kinderzuschlag

Beschreibung

Für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist die Stadt Werl selbst nicht zuständig.

Zuständige Behörde ist:
Agentur für Arbeit Meschede - Familienkasse -
Brückenstraße 10
59872  Meschede
Telefon: 0180 1 546337   (Kinder)      Mo-Fr  8:00 - 18:00 Uhr
            0180 1 9245864 (Zahlung)    Mo-So 8:00 - 24:00 Uhr
E-Mail:   Familienkasse-Meschede@arbeitsagentur.de



Informationen aus "erster Hand" erhalten Sie daher von der genannten Behörde und im Internet unter:
www.familienkasse.de
www.kinderzuschlag.de
www.bmfsjf.de
www.familien-wegweiser.de 

Rechtsgrundlagen

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Einkommensteuergesetz (EStG)

Zuständige Abteilung

Abteilung Jugend, Sport und Soziales